Betreff
Bebauungsplan Nr. 98 "Südbergstraße/nördlich Amtsweg" - Satzungsbeschluss
Vorlage
FB2/037/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Bauwunsch von Grundstückseigentümern im rückwärtigen Grundstücksbereich. Da es für diesen Bereich bisher keine städtebaulichen Regelungen gibt, soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in den rückwärtigen Bereichen ermöglicht werden. Hierfür wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgt in der Zeit vom 12. Dezember 2017 bis einschließlich 12.01.2018. Zeitgleich wird die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bis zum heutigen Tag sind lediglich vom Landkreis Osnabrück Anmerkungen u.a. zur Planvervollständigung im Sinne von Nr. 41.2 ff VV – BauGB eingegangen.

Ein abschließender Bericht wird in der Sitzung durch Herrn Lehmann vom Ingenieurbüro Tovar & Partner erfolgen.

 

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken bis zum Ablauf der Frist am 12.01.2018 eingereicht werden, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.

 Die Anregungen und Bedenken

 - des Landkreises Osnabrück

 werden berücksichtigt.

 

 2.

 Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 98

 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ bestehend aus der Planzeichnung mit

 textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung,

 hierzu als Satzung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13a

 BauGB im beschleunigten Verfahren.“


Finanzierung:

 


Anlagen: