Sachverhalt:

Parallel zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgetragenen Fragen und Bedenken sowie die Abwägungsvorschläge hierzu werden in der Sitzung vorgestellt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden ihre Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung abgegeben.

Die Anregungen mit den einzelnen Abwägungsvorschlägen werden in der Sitzung näher erläutert und stehen dann zur Diskussion. 

Ein Beschluss hinsichtlich der Stellungnahmen ist derzeit nicht erforderlich. 

 

Als nächste Verfahrensschritte ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

 


Anlagen:

 


 

 „Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 95 „Erkings Hof“ mit Entwurfsbegründung

  und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften,  dem

  Umweltbericht mit den Anlagen Artenschutzrechtliche Prüfung, Plan 1

  Biotoptypenkartierung, Plan 2 Eingriffs- und Maßnahmenplan und dem Plan 3

  externe Kompensation sowie die wasserwirtschaftliche Stellungnahme und dem

  Auszug aus der verkehrlichen Untersuchung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgt die

  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4

  Abs. 2 BauGB.“

 


Finanzierung:

 


Beschluss:

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 95 „Erkings Hof“ mit Entwurfsbegründung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, dem Umweltbericht mit den Anlagen Artenschutzrechtliche Prüfung, Plan 1 Biotoptypenkartierung, Plan 2 Eingriffs- und Maßnahmenplan und dem Plan 3 externe Kompensation sowie die wasserwirtschaftliche Stellungnahme und dem Auszug aus der verkehrlichen Untersuchung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Eine Vorstellung und Diskussion zum Bebauungsplan Nr. 95 „Erkings Hof“ – Aufstellungsbeschluss ist unter TOP 3 erfolgt.

 

Der Ausschuss fasst einstimmig den folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0