Sachverhalt:
Für die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ wird der Flächennutzungsplan durch die 60. Änderung überarbeitet.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ebbendorfer Straße sowie westlich der Straßen „Eschweg/Boymannsweg“ im Ortsteil Borgloh.
Für den Aufstellungsbeschluss wird dem Bau- und Planungsausschuss folgender Beschlussvorschlag empfohlen:
Beschlussvorschlag:
„Der Flächennutzungsplan wird in einer 60. Änderung mit dem Ziel der
Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auf den Flurstücken 30, 29, 27/6 tlw. und 79/7
tlw., Flur 2, Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.“
Finanzierung:
Anlagen: