Betreff
56. Änderung Flächennutzungsplan (Erkings Hof) - Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB2/067/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2019 durchgeführt. Die im Rahmen dieser Veranstaltung vorgetragenen Fragen und Bedenken sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung vorgetragen.

Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Behörden wurden gebeten, Ihre Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abzugeben.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen werden in der Sitzung näher erläutert und stehen zur Diskussion.

Ein Beschluss hinsichtlich der eingereichten Anregungen und Bedenken ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

 

Für den weiteren Verfahrensschritt ist der Auslegungsbeschluss zu fassen. Dies beinhaltet die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Ferner werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut an dem Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Dem Bau- und Planungsausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 


„Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus dem Vorentwurf

 der Planzeichnung, der Entwurfsbegründung, dem Umweltbericht mit den

 Anlagen Artenschutzrechtliche Prüfung, Plan 1 Biotoptypenkartierung, Plan 2

 Eingriffs- und Maßnahmenplan, Plan 3 externe Kompensation sowie der

 wasserwirtschaftlichen Stellungnahme und dem Auszug aus der verkehrlichen

 Untersuchung,  werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB  für die Dauer einer Monats

 öffentlich ausgelegt.“

 Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

 Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.“

 


Finanzierung:

 


Anlagen: