Betreff
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W.
Vorlage
FB4/027/2019
Art
Beschlussvorlage

Gegenstand der Beratung ist der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W. sowie der bereits vorliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung desselbigen. Die wesentlichsten Positionen des Abschlusses 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

 

2018

2017

2016

 

Ansatz (€)

Ergebnis (€)

Ergebnis (€)

Ergebnis (€)

1. Jahresergebnis

- 233.000,-

+ 1.960.359,85

+ 3.579.024,76

+ 1.374.660,98

a)    Gewerbesteuer

5.000.000,-

5.702.088,00

8.761.305,13

5.058.123,00

b)    Einkommensteuer

4.300.000,-

4.573.824,00

4.266.564,00

4.001.253,00

c)    Kreisumlage

5.100.000,-

5.305.333,00

4.750.837,00

4.603.498,00

d)    Zinsaufwendungen

378.110

335.391,04

350.058,49

383.119,52

 

 

 

 

 

2. Finanzmittelbestand am  

    31.12 (Finanzhaushalt)

 

5.733.808,77

6.553.379,17

6.553.029,17

a)    Tilgungsleistungen

540.000,-

537.563,94

471.992,89

497.968,40

 

 

 

 

 

3. Verbindlichkeiten *)

 

8.570.981,57

8.890.918,99

8.970.093,06

   davon f. Darlehen

 

7.429.089,20

7.995.288,32

8.485.687,11

 

 

 

 

 

4. Forderungen am 31.12.

 

429.205,80

166.677,60

542.734,28

 

 

 

 

 

5. Rückstellungen am 31.12

 

4.251.745,52

4.760.016,13

4.557.699,54

 

 

 

 

 

6. Haushaltsreste 2018

 

1.250.160,36

1.754.001,88

1.896.470,47

 

*) Die Gemeinde Hilter a.T.W: hat zum 31.12.2018 das Treuhandverfahren zum Gewerbegebiet Ebbendorf abgeschlossen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 24.04.2019 bis 05.06.2019 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.

 

Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage im Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder beigefügt.

 

Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

 

Insgesamt sind keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden.

 

 

Zu vereinzelt, kritischen Feststellungen wird nachstehend wie folgt Stellung genommen:

 

Generell wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung der Haushaltspläne sowie der Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse die gesetzlich normierten Fristen nicht eingehalten werden. So soll bspw. die Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde prinzipiell einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vorgelegt werden (§ 114 I NkomVG). Die Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Hilter a.T.W. erfolgt dagegen meist im März des jeweiligen Haushaltsjahres, um eine bessere planerische Sicherheit gewährleisten zu können.

 

Das führt dazu, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“ die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden sind. So dürfen Zahlungen für freiwillige Leistungen und neue Investitionen nicht getätigt werden. Die Gemeinde Hilter a.T.W. führt jedoch den Geschäftsbetrieb regulär weiter, dies wird in Teilen (Seite 7) beanstandet

 

Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen (Seite 9). Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die Grenze zur Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt, kann anhand der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden. In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit, auf eine körperliche Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO). Die Umsetzung einer regelmäßigen stichprobenartigen Inventur wird dennoch mittelfristig erfolgen.   

 

Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:

 

„Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

[…]

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Dem Finanzausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.“

 

„ Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

 

 

„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

               

1.       Jahresüberschuss 2018 i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €

 

1.1    Ordentliches Jahresergebnis 2018 + 1.960.535,43 €

Der Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.960.359,85 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

1.2    Außerordentliches Jahresergebnis 2018 - 175,58 €

 

Das Jahresdefizit 2018 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.“

 

 


 

-       Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W.

-       Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2018

 

 

 

_­_Gez. Sommer__

     Unterschrift