Gegenstand der Beratung ist der als Anlage beigefügte
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W. sowie der bereits vorliegende
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung desselbigen. Die
wesentlichsten Positionen des Abschlusses 2018 stellen sich wie folgt dar:
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2018 |
2017 |
2016 |
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Ansatz
(€) |
Ergebnis
(€) |
Ergebnis
(€) |
Ergebnis
(€) |
1. Jahresergebnis |
- 233.000,- |
+
1.960.359,85 |
+ 3.579.024,76 |
+ 1.374.660,98 |
a)
Gewerbesteuer |
5.000.000,- |
5.702.088,00 |
8.761.305,13 |
5.058.123,00 |
b)
Einkommensteuer |
4.300.000,- |
4.573.824,00 |
4.266.564,00 |
4.001.253,00 |
c)
Kreisumlage
|
5.100.000,- |
5.305.333,00 |
4.750.837,00 |
4.603.498,00 |
d)
Zinsaufwendungen |
378.110 |
335.391,04 |
350.058,49 |
383.119,52 |
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2. Finanzmittelbestand am 31.12
(Finanzhaushalt) |
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5.733.808,77 |
6.553.379,17 |
6.553.029,17 |
a)
Tilgungsleistungen |
540.000,- |
537.563,94 |
471.992,89 |
497.968,40 |
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3. Verbindlichkeiten *) |
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8.570.981,57 |
8.890.918,99 |
8.970.093,06 |
davon f.
Darlehen |
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7.429.089,20 |
7.995.288,32 |
8.485.687,11 |
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4. Forderungen am 31.12. |
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429.205,80 |
166.677,60 |
542.734,28 |
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5. Rückstellungen am 31.12 |
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4.251.745,52 |
4.760.016,13 |
4.557.699,54 |
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6. Haushaltsreste 2018 |
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1.250.160,36 |
1.754.001,88 |
1.896.470,47 |
*) Die
Gemeinde Hilter a.T.W: hat zum 31.12.2018 das Treuhandverfahren zum Gewerbegebiet
Ebbendorf abgeschlossen.
Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 24.04.2019
bis 05.06.2019 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage im
Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder beigefügt.
Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer
Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat
beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Insgesamt sind keine gravierenden
Prüfungsfeststellungen getroffen worden.
Zu vereinzelt, kritischen Feststellungen wird
nachstehend wie folgt Stellung genommen:
Generell wird darauf hingewiesen, dass bei der
Aufstellung der Haushaltspläne sowie der Beschlussfassung über die
Jahresabschlüsse die gesetzlich normierten Fristen nicht eingehalten werden. So
soll bspw. die Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde prinzipiell einen Monat
vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vorgelegt werden (§ 114 I NkomVG). Die
Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Hilter a.T.W. erfolgt dagegen meist im
März des jeweiligen Haushaltsjahres, um eine bessere planerische Sicherheit
gewährleisten zu können.
Das führt dazu, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“
die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden sind. So
dürfen Zahlungen für freiwillige Leistungen und neue Investitionen nicht
getätigt werden. Die Gemeinde Hilter a.T.W. führt jedoch den Geschäftsbetrieb
regulär weiter, dies wird in Teilen (Seite 7) beanstandet
Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in
regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen
(Seite 9). Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die
Grenze zur Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt,
kann anhand der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an
Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden.
In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit, auf eine
körperliche Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO). Die
Umsetzung einer regelmäßigen stichprobenartigen Inventur wird dennoch mittelfristig
erfolgen.
Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:
„Insgesamt ist festzustellen, dass
- der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
- die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist,
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[…]
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung
über den Jahresabschluss 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Dem Finanzausschuss wird folgender Beschlussvorschlag
empfohlen:
„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für
das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.“
„ Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018
gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2018
i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €
1.1
Ordentliches Jahresergebnis 2018 +
1.960.535,43 €
Der
Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.960.359,85 € wird
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2
Außerordentliches Jahresergebnis 2018 - 175,58
€
Das Jahresdefizit 2018 aus dem außerordentlichen
Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses entnommen.“
- Jahresabschluss 2018
der Gemeinde Hilter a.T.W.
- Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2018
__Gez.
Sommer__
Unterschrift