Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsmitgliedes Hartmut Waack
Vorlage
FB1/071/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der frei werdende Sitz geht aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf die Ersatzperson (Personenwahl) des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Hilter Herrn Hartmut Waack über. Der Sitzübergang wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) und die Pflichtenbelehrung (§§ 40 bis 43 NKomVG) sind durch den Bürgermeister vorzunehmen.