Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. regelt u.a., dass
die Grundstückanschlüsse ausschließlich von der Gemeinde Hilter a.T.W. selbst
oder von ihr beauftragten Dritten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert,
abgetrennt oder beseitigt werden. Durch diese Regelungen sollen technische
Standards gesichert und eine technisch einwandfreie Verlegung der Rohrleitungen
gewährleistet werden.
Da grundsätzlich nur Grundstücke angeschlossen werden, die auch durch
entsprechende Leitungen erschlossen sind, ist die Umsetzung der Regelung
unproblematisch. Sofern das Grundstück aufgrund seiner Lage oder aus sonstigen
technischen oder betrieblichen Gründen nicht, oder nur mit besonderem Aufwand
angeschlossen werden kann, ist u.U. der Anschluss zu versagen.
Grundstücke im Außenbereich können auf eigene Kosten an die öffentliche
Wasserversorgung angeschlossen werden. Die beigefügte Richtlinie legt hierfür
entsprechende Regelungen fest, die das Vorgehen hierbei regeln.
Um die Eigentümer zu entlasten wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W.
ein Zuschuss zu den entstehenden Kosten gezahlt. Dieser belief sich seinerzeit
auf 15 % des 5.000,- DM überschreitenden Betrages, maximal jedoch 1.500,- DM.
Die Zuschusshöhe scheint aufgrund der Preissteigerungen der letzten Jahre
nicht mehr zeitgemäß und es wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend
anzupassen.
Die Richtlinie
zum Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage
der Gemeinde Hilter a.TW. wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form
beschlossen.
Finanzierung:
Anlagen: