Betreff
Anpassung der Richtlinie zum Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hilter a.TW.
Vorlage
FB4/017/2017
Art
Beschlussvorlage

Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. regelt u.a., dass die Grundstückanschlüsse ausschließlich von der Gemeinde Hilter a.T.W. selbst oder von ihr beauftragten Dritten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt werden. Durch diese Regelungen sollen technische Standards gesichert und eine technisch einwandfreie Verlegung der Rohrleitungen gewährleistet werden.

 

Da grundsätzlich nur Grundstücke angeschlossen werden, die auch durch entsprechende Leitungen erschlossen sind, ist die Umsetzung der Regelung unproblematisch. Sofern das Grundstück aufgrund seiner Lage oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen nicht, oder nur mit besonderem Aufwand angeschlossen werden kann, ist u.U. der Anschluss zu versagen.

 

Grundstücke im Außenbereich können auf eigene Kosten an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Die beigefügte Richtlinie legt hierfür entsprechende Regelungen fest, die das Vorgehen hierbei regeln.

 

Um die Eigentümer zu entlasten wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W. ein Zuschuss zu den entstehenden Kosten gezahlt. Dieser belief sich seinerzeit auf 15 % des 5.000,- DM überschreitenden Betrages, maximal jedoch 1.500,- DM.

 

Die Zuschusshöhe scheint aufgrund der Preissteigerungen der letzten Jahre nicht mehr zeitgemäß und es wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzupassen.

 

 


Die Richtlinie zum Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an die öffentliche

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hilter a.TW. wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

 


Finanzierung:

 


Anlagen: