Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:
„Die Jahresrechnung der
Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2016 wird festgestellt.“
„Dem Bürgermeister wird für
Wirtschaftsjahr gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„Die Ergebnisverwendung
(Jahresüberschuss von insgesamt 198.636,48 €) wird wie folgt beschlossen:
1.
Ordentliches
Jahresergebnis
Der
ordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 196.376,27 € wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.
Außerordentliches
Jahresergebnis
Der
außerordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 2.260,21 € wird der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
Finanzierung:
-
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Intecon GmbH