Betreff
Bebauungsplan Nr. 98 "Südbergstraße/nördlich Amtsweg" - Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB2/035/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss am 01.06.2017 gefasst.

Um nun im Verfahren weiter machen zu können, ist der Auslegungsbeschluss zu fassen. Da dieser Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, erfolgt die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Bebauungsplanentwurf Nr. 98 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ nebst Anlagen

 wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für

 die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.“

 


Finanzierung:

 


Anlagen: