Sachverhalt:
Der TuS Hilter beantragt mit beigefügtem Schreiben, die Flutlichtanlage auf der Fläche südlich des Rasenplatzes der Sportanlage an der „Deldener Straße“ zu erweitern. Die Gemeinde Hilter ist Eigentümerin der Sportanlage.
Zurzeit erfolgt die Ausleuchtung der im Plan rot umrandeten Fläche mit zwei an den Flutlichtmasten vom Kunstrasenplatz angebrachten Strahlern. Problematisch ist die Zuleitung, die nach Angaben der Firma, die das Flutlicht auf dem Kunstrasenplatz angelegt hat, nicht den nötigen Querschnitt für zwei weitere Strahler aufweist. Daraus folgt, dass zwei vorhandene Strahler durch LED-Strahler, die eine geringere Stromaufnahme haben, ersetzt werden müssen. Der Betrag in Höhe von 10.000 € ist realistisch. Ein vorliegendes Angebot geht von Eigenleistungen des Vereins (Flutlichtmast einschl. Aufstellen, Erdarbeiten für Kabel) aus und beläuft incl. 2 LED-Strahler auf rd. 9.000 €).
Die im Antrag angesprochene Ausleuchtung des Rasenplatzes ist derzeit nicht konkret zu planen, da dafür erhebliche finanzielle Mittel benötigt würden. Dennoch sollte geprüft werde, ob eine neue Stromzuleitung machbar ist, die für die Trainingsbeleuchtung und ein evtl. Flutlichterweiterung genutzt werden kann.
Der TuS Hilter wird die Aufarbeitung der Trainingsfläche
sowie die oben beschriebenen Eigenleistungen durchführen. Die Trainingsfläche
ist aufgrund der spielenden Mannschaften erforderlich. Eine provisorische
Beleuchtung kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. Bis zu den
Haushaltsberatungen sollten noch weitere Kostenermittlungen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des TuS Hilter wird bis zu einer Maximalsumme von 10.000 €
unterstützt. Zunächst sind weitere Kostenkostenermittlungen bis zu den
Haushaltsplanberatungen 2018 durchzuführen.
Anlagen: Antrag des TuS Hilter