Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Erstattung von Schulsachkosten
Vorlage
FB1/055/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis gewährt den Gemeinden, die Träger von Schulen im Sekundarbereich 1 sind, pauschale Erstattungsbeträge aufgrund einer Verpflichtung aus dem Nds. Schulgesetz. Diese Vereinbarung wird derzeit in den Gremien des Landkreises und in den einzelnen Kommunen beraten. Die vorgeschlagene Regelung ist das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen dem Landkreis und der Runde der Bürgermeister.

 

Der Vorschlag wird im Bildungsausschuss des Landkreises beraten und kommt abschließend am 25.09.2017 in den Kreistag.

 

Das voraussichtliche  bisher vorgesehene Budget 2017 in Höhe von 5,29 Mio. € wird erhöht auf 6,4 Mio. €. Damit werden  ab 2017 ca. 600 € je Schüler gezahlt (danach +  1 % jährliche Erhöhung).

Ab 2018 werden zusätzlich 96,25 € je Schüler für Bauunterhaltung/kalkulatorische Kosten erstattet (danach + 1 % jährliche Erhöhung).

 

Bisherige Zahlungen:

2014:     463 € je Schüler

2015:     483 € je Schüler

2016:     498 € je Schüler

 

Mehreinnahmen Gemeinde Hilter bei 233 Schülern in 2017 gegenüber 2016: + 23.766 €

 

Mehreinnahmen Gemeinde Hilter bei 233 Schülern in 2018 gegenüber 2016: + 47.590 €

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017 geschlossen werden und bis zum 31.12.2022 gelten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung wird in der als Anlage beigefügten Form geschlossen.

 


Finanzierung:

 


Anlagen:

 

Entwurf Vereinbarung Schulsachkosten