Betreff
Neufassung der Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen
Vorlage
FB3/006/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hilter a.T.W. unterstützt die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde und gewährt hierfür Zuschüsse im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Zuschüsse nach diesen Richtlinien dienen der Unterstützung und Anregung von Jugendarbeit. Damit soll zudem das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Zudem soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenständigen und verantwortlichen Persönlichkeiten unterstützt werden.

 

Die bestehenden Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen sollen aktualisiert und konkretisiert werden. Die Höhe der jeweiligen Zuschussbeträge ist an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Die im vorliegenden Entwurf der Richtlinien genannten erhöhten Zuschussbeträge orientieren sich an der Höhe der Bezuschussung durch die Nachbarkommunen und sind im Haushaltsansatz der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Jahr 2017 bereits berücksichtigt worden. Das bisher dafür vorgesehene Budget in Höhe von 1.500 € erhöht sich auf 8.500 € (B, C u. D. der Richtlinien).

 

Die Bezuschussungsbeträge erhöhen sich lt. Richtlinienentwurf wie folgt:


Jugendfahrten/Inland

2,00  € (vorher 0,52 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter 4,00 € (vorher 0,52 €)  je Tag

 

Jugendfahrten/Ausland

2,50  € (vorher 0,77 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter 4,50 € (vorher 0,0,77 €)  je Tag

 

Aus- und Fortbildung Jugendleiter und Jugendleiterinnen

6,00 € (vorher 2,05 €)  je Tag und Teilnehmer

 

Jugendbildungsmaßnahmen

3,50 € (vorher 2,05 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen werden ab dem 01.01.2017 in Form des vorliegenden Entwurfes neu gefasst.

 


 

 


Anlagen:

Entwurf Richtlinien