Betreff
Bericht über die Prüfung der kommunalen Gesamtabschlüsse 2014 und 2015
Vorlage
FB4/010/2017
Art
Beschlussvorlage

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 17.10. – 01.11.2016 in den Räumen der Gemeinde Hilter a.T.W. die Prüfung der Gesamtabschüsse 2014 und 2015 durchgeführt.

 

Der kompletten Prüfungsberichte ist als Vorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt. Nach § 129 I S. 2 NKomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt den kommunalen Gesamtabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Aufgabe zu prüfen, ob der Gesamtabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und ob in der Bilanz alle Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgeführt und korrekt dargestellt sind.

 

Insgesamt hat die Prüfung keinerlei größere Beanstandung ergeben. Auch kritische Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen.

 

Auf Seite 3 wird lediglich festgestellt:

 

Ø  „Die Vorlagefrist für den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 wurde überschritten. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 am 04.05.2016 bestätigt. Infolgedessen kann auch der Rat der Gemeinde nicht fristgerecht über den Gesamtabschluss beschließen.

Ø  Die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 hat der Bürgermeister am 26.09.2016 bestätigt. Auch hier ist die fristgerechte Vorlage des Gesamtabschlusses nicht gegeben.“

 

Die Gemeinde Hilter hat einen zu konsolidierenden Eigenbetrieb, die Gemeindewerke Hilter a.T.W.. Die Rechnungslegung erfolgt nach den selben Vorschriften nach denen auch die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft führt. Der Wirtschaftsplan, sowie eine Aufstellung der langfristigen Verbindlichkeiten sind Bestandteil des Haushaltsplanes. Dementsprechend ist die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für die Gemeinde Hilter a.T.W. als unsinnig anzusehen. Aufgrund der personellen Ressourcen wird der Gesamtabschluss erstellt, sobald die Haushaltsplanungen beendet sind und der Jahresabschluss des Kernhaushaltes erstellt ist. Das zeitliche Vorgehen bei der Aufstellung ist als ausreichend anzusehen.

 

Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück folgende Schlussfeststellung getroffen:

 

„Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Hilter a. T. W. für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen, den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2 bis 4 NKomVG wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2014 und 2015 den gesetzlichen

Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Hilter a. T. W. und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Hilter a. T. W..“

 

 


Dem Rat der Gemeinde Hilter wird seitens der Verwaltung nachstehend aufgeführte Beschlussfassung empfohlen:

 

„Die kommunalen Gesamtabschlüss der Gemeinde Hilter a.T.W. für die Haushaltsjahre 2014 (Stichtag 31.12.2014) und 2015 (Stichtag 31.12.2015) werden nach § 129 I NKomVG beschlossen.“

 

 


Finanzierung:

 


Anlagen: