Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 21.09.2016 bis 01.11.2016 die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist als Vorlage im Ratsinformationssystem für alle
Ratsmitglieder sichtbar hinterlegt.
Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme des
Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt über den
Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Insgesamt sind keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen
worden. Auf Seite 10 wird seitens des RPA angemerkt: „Die Gemeinde sollte die Differenz zwischen dem Bestand an liquiden
Mitteln lt.Bilanz und dem Finanzmittelbestand lt. Finanzrechnung im Rahmen des
Jahresabschlusses zum 31.12.2016 aufklären.“
Die Differenz
erklärt sich anhand der Barkassen. Diese sind als gemeindliches Barvermögen
bilanziert, finden sich jedoch im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes nicht
wieder.
Des weiteren wird
auf Seite 12 angeregt: „Unter Beachtung des Saldierungsverbotes (§
42 GemHKVO) sollte zukünftig im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten geprüft
werden, ob sogenannte „umgeschlagene“ Passivkonten aktiviert werden sollten.
Gleiches gilt für das Konto „abzuführende Lohn- und Kirchensteuer“.
Es kann u.U.
vorkommen, dass Forderungs- und Verbindlichkeitskonten in der Schlussbilanz zum
31.12. eines Jahres negative Werte aufweisen. Das ist z.B. oftmals bei der
Gewerbesteuerumlage der Fall. Zum 31.12. werden hierauf Vorauszahlungen an das
Land geleistet, welche zum 01.02 abgerechnet werden. Sofern sich hieraus
aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Erstattung ergibt, weist das
Verbindlichkeitskonto quasi eine Forderung aus, erscheint entsprechend mit
negativem Vorzeichen auf der Passivseite. Das RPA plädiert dafür, in diesen
Fällen die Bilanzposition auf der Aktivseite auszuweisen. Aus Gründen der
Arbeitserleichterung und da diese Fälle Ausnahmen darstellen, wird seitens der
Gemeinde Hilter a.T.W. eine Umsetzung nicht erfolgen.
Darüber hinaus
wird angemerkt (Seite 13), dass zukünftig eine Aufstellung der Passiven
rechnungsabgrenzungsposten in den Rechenschaftsbericht mit aufgenommen werden
soll. Die Anmerkung wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W. berücksichtig und
umgesetzt. Generell ist hierzu anzumerken, dass die erstellten Berichte im
Rahmen der Haushaltsplanung und Rechnungslegung kontinuierlich umfangreicher
werden.
Insgesamt hat das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
Der
Jahresabschluss 2015 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden.
Im Schlussbericht
sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. Insgesamt ist
festzustellen, dass
·
der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
·
die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[…]
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse
einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015
sowie einer Entlastung nicht entgegen.
„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für
das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.“
„ Dem Bürgermeister wird für das Rechnungsjahr 2015
gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:
Jahresdefizit 2015 i.H.v. insgesamt 2.398.472,59
€
1.1
Ordentliches Jahresergebnis 2015 + 2.103.314,64 €
Der Jahresüberschuss 2015 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v.
2.103.314,64 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
1.2
Außerordentliches Jahresergebnis 2015 + 295.157,95 €
Der Jahresüberschuss 2015 aus dem außerordentlichen
Ergebnis i.H.v. 295.157,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzierung:
Anlagen: