Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-Erweiterung“ sieht westlich der vorhandenen Wohnbebauung „Beckers Wisch“ eine Erweiterungsfläche für ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO vor.
Die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – sowie ein vorliegender Antrag der Anwohner „Beckers Wisch“ wurden in der Sitzung des Bau- und Planungsaus- schusses am 18.08.2016 sowie im Verwaltungsausschuss am 29.09.2016 vorgestellt und diskutiert.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zweite Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden im November/Dezember 2016 durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die NLG vorgestellt und näher erläutert.
Für den Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-Erweiterung“ ist nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Anregungen und Bedenken
- der Teutoburger Energie Netz eG, Hagen a.T.W.
- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück
- der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück
- des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück
- der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer
- der Westnetz GmbH, Osnabrück
- des Landesamtes für Geoinformation und Landvermessung Niedersachen, Osnabrück
werden berücksichtigt.
2. Die Anregungen und Bedenken
- des Landkreises Osnabrück
werden teilweise berücksichtigt.
3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10
Abs. 1 BauGB in
der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5
NKomVG in der zzt. gültigen Fassung
den Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-
Erweiterung“, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und
örtlichen Bauvorschriften nebst
Begründung und dem Umweltbericht samt Anlagen,
den Bericht zur
artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Untersuchung zu den
Boden- und Grundwasserverhältnissen,
hierzu als Satzung.“
Finanzierung:
Anlagen: