Betreff
Bebauungsplan Nr. 96 "Beckers Wisch-Erweiterung" - Satzungsbeschluss
Vorlage
FB2/024/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-Erweiterung“ sieht westlich der vorhandenen Wohnbebauung „Beckers Wisch“ eine Erweiterungsfläche für ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO vor.

 

Die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – sowie ein vorliegender Antrag der Anwohner „Beckers Wisch“ wurden in der Sitzung des Bau- und Planungsaus- schusses am 18.08.2016 sowie im Verwaltungsausschuss am 29.09.2016 vorgestellt und diskutiert.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zweite Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden im November/Dezember 2016 durchgeführt.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die NLG vorgestellt und näher erläutert.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-Erweiterung“ ist nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Die Anregungen und Bedenken

-       der Teutoburger Energie Netz eG, Hagen a.T.W.

-       der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück

-       der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück

-       des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück

-       der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer

-       der Westnetz GmbH, Osnabrück

-       des Landesamtes für Geoinformation und Landvermessung Niedersachen, Osnabrück

werden berücksichtigt.

 

 2. Die Anregungen und Bedenken

-       des Landkreises Osnabrück

werden teilweise berücksichtigt.

 

 3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10

     Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5
     NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers Wisch-
     Erweiterung“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und
     örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und dem Umweltbericht samt Anlagen,
    den Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Untersuchung zu den
    Boden- und Grundwasserverhältnissen, hierzu als Satzung.“

 


Finanzierung:

 


Anlagen: