Sachverhalt:
Die laufende Bezuschussung der Noller Schlucht gGmbH in Dissen wurde bereits im letzten Jahr beraten. Die Beteiligung der Südkreisgemeinden und der Stadt Melle an einer Gesellschaft wird derzeit nicht mehr angestrebt. Als Anlage ist ein Vertragsentwurf beigefügt. Darin soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von rd. 8.600 € für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vereinbart werden. Die Höhe der Zuschüsse der einzelnen Gemeinden richtet sich nach den teilnehmenden Jugendlichen aus den einzelnen Kommunen.
Zur Erläuterung ist dieser Vorlage die Präsentation des
Geschäftsführers der Noller Schlucht gGmbH aus dem letzten Jahr beigefügt. Darin
werden die Aufgabenfelder und die Finanzierungsgrundlagen der Einrichtung
dargestellt.
Die Stadt Dissen wird sich als Standortkommune mit einem Zuschussbetrag in Höhe
von jährlich 40.000 € an der Einrichtung beteiligen. In den weiteren
beteiligten Kommunen gibt es auf der Grundlage der Informationen aus dem
letzten Jahr eine uneinheitliche Beschlusslage. Über den Beratungsstand zu dem
jetzt vorliegenden Vertragsentwurf ist noch nichts bekannt. Dennoch ist die
überwiegende Meinung in den Gemeinden, sich außerhalb einer
Gesellschaftsbeteiligung mit einem jährlichen Zuschuss zu beteiligen, da die
Werkstatt eine wichtige Aufgabe abdeckt und Planungssicherheit braucht.
Der Landkreis Osnabrück ist derzeit dabei, die Strukturen der einzelnen Lernwerkstätten zu überprüfen. Ein Ergebnis bleibt abzuwarten.
Tragfähig wird das Finanzierungsmodell erst dann, wenn sich alle Gemeinden für einen bestimmten Zeitraum zu einer Beteiligung verpflichten. Insofern scheitert das Modell immer dann, wenn eine Gemeinde einen anderslautenden Beschluss fasst.
Folgende Regelung wird vorgeschlagen: Die Gemeinde Hilter bezuschusst die Lernwerkstatt Noller Schlucht mit einem teilnehmerabhängigen Betrag für 1, 2 oder 3 Jahre in Höhe von höchstens 8.624 € jährlich. Die Lernwerkstatt legt jährlich die Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen offen. Sollte sich eine weitere beteiligte Gemeinde nicht für eine Bezuschussung entscheiden, darf es zu keiner Mehrbelastung der anderen Zuschussgeber führen. Weitere Zuschusszahlungen sind erneut zu beraten. Die Haushaltsmittel werden für den begrenzten Zeitraum eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Lernwerkstatt Noller Schlucht gGmbH, Dissen, wird für das Jahr 2017 (oder 2017 u. 2018 oder 2017, 2018 und 2019) mit einem teilnehmerabhängigen Betrag, der jedoch 8.624 € jährlich nicht überschreiten darf, bezuschusst. Die Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen sind offenzulegen. Eine Mehrbelastung der Gemeinde Hilter durch den Wegfall anderer Zuschussgeber ist auszuschließen.
Finanzierung:
Anlagen: Präsentation u. Vertragsentwurf