Betreff
Mitteilung von anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten nach § 81 Absatz 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Vorlage
FB1/045/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der anliegenden Mitteilung erfüllt der Bürgermeister die ab dem 01.11.2016 in die NKomVG aufgenommene Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten. Die Information erfolgt ebenfalls in der kommenden Ratssitzung. Danach werden die Nebentätigkeiten  ortsüblich bekanntgemacht. Die weiteren Erläuterungen sind in der beigefügten Mitteilung aufgeführt.

 


 

 


 

 


Anlagen:

 

Mitteilung des Bürgermeisters