Betreff
Beschluss über die Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)
Vorlage
FB1/042/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Ein Entwurf ist als Anlage beigefügt. Folgende Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung wurden eingearbeitet:

 

§ 2 – Einladung

Es wurden die Regelungen für die Nutzung eines Ratsportales eingefügt. Das Ratsinformationssystem wird bereits intern für die Sitzungsverwaltung genutzt und voraussichtlich Anfang nächsten Jahres auch für den Rat freigeschaltet. Über ein Passwort sind künftig alle Einladungen, Vorlagen und Protokolle abrufbar. Nach Auslieferung der Tablets für jedes Ratsmitglied sind Ausdrucke nicht mehr erforderlich. Das System bedingt jedoch auch, dass jedes Ratsmitglied per E-Mail zu erreichen ist. Per Mail wird informiert, wenn neue Dokumente zur Verfügung gestellt wurden. Im Einzelfall wird es weiterhin Unterlagen in Papierform geben (z.B. der gedruckte Haushaltsplan).

Bitte geben Sie den beigefügten Vordruck in der ersten Ratssitzung an uns zurück. Zur Umstellung auf die Tablets mit der dazugehörigen Sitzungs-App wird eine Informationsveranstaltung angeboten.

 

§ 11 – Protokoll

Die Regelung wurde abgeändert, da es Praxis ist, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus der Verwaltung das Sitzungsprotokoll führt.

 

Die Regelung für mögliche Einwendungen (§ 11 Abs. 4)  wurde ergänzt, da die bisherige Formulierung zum Ende einer Wahlperiode nicht eindeutig war.

 

Eine Regelung für die Vertretung der stellvertretenden Beigeordneten des Verwaltungsausschusses einer Fraktion oder Gruppe untereinander ist in der Geschäftsordnung nicht erforderlich, da die Regelung im NKomVG verankert ist (§ 75 Abs. 1, S. 4).

 

Für Ausschussmitglieder gibt es die Regelung im § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung. Es erfolgt die Vertretung durch Ratsfrauen und Ratsherren derselben Fraktion oder Gruppe.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung wird entsprechend der Anlage zur Sitzungseinladung beschlossen.