Beschluss:

„Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 (i.V.m. § 13 a BauGB und § 13 b BauGB) an der Aufstellung des

 Bebauungsplanes Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ beteiligt.

 Des Weiteren wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Auslegungs-

 beschluss) gem. § 3 Abs. 3 BauGB (i.V.m. § 13 a BauGB und § 13 b BauGB) für

 den Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“, einschließlich

 Entwurfsbegründung, textlichen Festsetzungen und dem Fachbeitrag

 Schallschutz beschlossen.“

 


Herr Wenner unterliegt dem Mitwirkungsverbot und verlässt den Sitzungsraum.

 

Herr Lehmann vom Ing.-Büro Tovar & Partner stellt die Festsetzungen für den Bebauungsplan vor. Hiernach wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA), eine offene Bauweise, eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgelegt. Die Zahl der Vollgeschosse  wird auf bis zu II festgesetzt.

Das in Auftrag gegebene Schallschutzgutachten ergab, dass bedingt durch die Nähe zur L 97 (Münsterstraße) ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,00 m südlich des Plangebietes festgesetzt werden muss. Ferner erfolgen Festsetzungen der Lärmpegelbereiche II, III und IV innerhalb des Gebietes.

Eine Verbreiterung der Weststraße auf 9,00 m für evtl. künftige Parkmöglichkeiten wird ausgewiesen.

Bezüglich der Oberflächenentwässerung wird derzeit über ein Bodengutachten die angestrebte Oberflächenwasserversickerung auf den Wohnbauflächen geprüft.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0