Beschluss: „Mit dem Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken in der Gemarkung Hilter, Flur 8, Flurstücke 94/8, 94/11 tlw., 89/5 tlw. und 94/12 tlw. wird der Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB.“

 

 


Herr Wenner unterliegt dem Mitwirkungsverbot und verlässt den Sitzungsraum.

Frau Schupp vom Büro Tovar & Partner stellt den bisherigen Planungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ vor.

 

Bisher seien insbesondere schalltechnische Berechnungen, ausgehend vom Verkehrslärm der Münsterstraße und der Weststraße, vorgenommen worden. Eine abschließende Berechnung konnte aufgrund fehlender Nutzerzahlen des Parkplatzes an der Sporthalle in den Abendstunden noch nicht vorgenommen werden. Frau Schupp betont, dass nach dem aktuellen Stand für eine Bebauung des gesamten Gebietes ein Lärmschutzwall nötig sei. Ein Bebauungsplanentwurf liege noch nicht vor. Der Bebauungsplan könne nach den jetzigen Planungen als ein “Allgemeines Wohngebiet“ mit zwei Vollgeschossen festgesetzt werden. Im vorderen Bereich zur Münsterstraße sollte eine Vorrangfläche für aktiven Lärmschutz vorgehalten werden. Frau Schupp stellt vor, dass der Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt werden kann. Begründet sei dies durch die Grundfläche des Bebauungsplanes von unter 10.000 m² und die Festsetzung eines “Allgemeinen Wohngebietes“. Durch das beschleunigte Verfahren könne der Flächennutzungsplan im Anschluss berichtigt werden und eine Umweltprüfung und Kompensationsmaßnahmen seien nicht notwendig.

 

Ausschussvorsitzende Abendroth bedankt sich bei Frau Schupp für die Vorstellung und weist auf die Tischvorlage hin. Sie stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der folgende Beschlussvorschlag wird einstimmig gefasst:

 

„Mit dem Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken in der Gemarkung Hilter, Flur 8, Flurstücke 94/8, 94/11 tlw., 89/5 tlw. und 94/12 tlw. wird der Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0