Sitzung: 06.06.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: „Mit dem
Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken in der
Gemarkung Hilter, Flur 8, Flurstücke 94/8, 94/11 tlw., 89/5 tlw. und 94/12 tlw.
wird der Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ aufgestellt. Die
Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB.“
Herr Wenner unterliegt dem Mitwirkungsverbot und verlässt den
Sitzungsraum.
Frau Schupp vom Büro Tovar & Partner stellt den bisherigen
Planungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“ vor.
Bisher seien insbesondere schalltechnische Berechnungen, ausgehend vom
Verkehrslärm der Münsterstraße und der Weststraße, vorgenommen worden. Eine
abschließende Berechnung konnte aufgrund fehlender Nutzerzahlen des Parkplatzes
an der Sporthalle in den Abendstunden noch nicht vorgenommen werden. Frau
Schupp betont, dass nach dem aktuellen Stand für eine Bebauung des gesamten
Gebietes ein Lärmschutzwall nötig sei. Ein Bebauungsplanentwurf liege noch
nicht vor. Der Bebauungsplan könne nach den jetzigen Planungen als ein
“Allgemeines Wohngebiet“ mit zwei Vollgeschossen festgesetzt werden. Im
vorderen Bereich zur Münsterstraße sollte eine Vorrangfläche für aktiven
Lärmschutz vorgehalten werden. Frau Schupp stellt vor, dass der Bebauungsplan
in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt werden kann.
Begründet sei dies durch die Grundfläche des Bebauungsplanes von unter 10.000
m² und die Festsetzung eines “Allgemeinen Wohngebietes“. Durch das
beschleunigte Verfahren könne der Flächennutzungsplan im Anschluss berichtigt
werden und eine Umweltprüfung und Kompensationsmaßnahmen seien nicht notwendig.
Ausschussvorsitzende Abendroth bedankt sich bei Frau Schupp für die
Vorstellung und weist auf die Tischvorlage hin. Sie stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der folgende Beschlussvorschlag wird
einstimmig gefasst:
„Mit dem Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den
Grundstücken in der Gemarkung Hilter, Flur 8, Flurstücke 94/8, 94/11 tlw., 89/5
tlw. und 94/12 tlw. wird der Bebauungsplan Nr. 102 „Westlich der Weststraße“
aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |