Sachverhalt:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/II „Auf der Heide“ liegt in der Gemarkung Hankenberge, Flur 5 und umfasst das Flurstück 60/5. Anlass für die nachträgliche Änderung des überbaubaren Bereiches ist das Baubegehren des Grundstückseigentümers, im hinteren Bereich seines Grundstücks.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgt vom 12. Dezember 2017 bis einschließlich 12.01.2018. Zeitgleich wird die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bis zum heutigen Tag wurden lediglich geringfügige Anmerkungen vom Landkreis Osnabrück vorgetragen, welche jedoch nicht die Planungsabsichten im Wesentlichen beeinträchtigen. Diese werden in der Sitzung vorgetragen. 

 

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.

  Die Anregungen und Bedenken

  - des Landkreises Osnabrück

  werden berücksichtigt.

 

 2.

 Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung die 2. Änderung des Bebauungsplanes

 Nr. 3/II „Auf der Heide“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen

 Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, hierzu als

 Satzung. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13 BauGB im

 vereinfachten Verfahren.“

 


Finanzierung:

 


„1.

  Die Anregungen und Bedenken

  - des Landkreises Osnabrück

  werden berücksichtigt.

 

 2.

  Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

  10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

   5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung die 2. Änderung des Bebauungsplanes

  Nr. 3/II „Auf der Heide“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen

  Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, hierzu als

  Satzung. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 BauGB im

  vereinfachten Verfahren.“

 

 


Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beratungen des Bau- und Planungsausschusses.

 

Die Mitglieder des Rates schließen sich den Vorschlägen des Fach-A und des VA an und beschießen ihrerseits einstimmig Folgendes:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: