Sachverhalt:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/II „Auf der Heide“ liegt in der Gemarkung Hankenberge, Flur 5 und umfasst das Flurstück 60/5. Anlass für die nachträgliche Änderung des überbaubaren Bereiches ist das Baubegehren des Grundstückseigentümers, im hinteren Bereich seines Grundstücks.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgt vom 12. Dezember 2017 bis einschließlich 12.01.2018. Zeitgleich wird die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bis zum heutigen Tag wurden lediglich geringfügige Anmerkungen vom Landkreis Osnabrück vorgetragen, welche jedoch nicht die Planungsabsichten im Wesentlichen beeinträchtigen. Diese werden in der Sitzung vorgetragen. 

 

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.

  Die Anregungen und Bedenken

  - des Landkreises Osnabrück

  werden berücksichtigt.

 

 2.

 Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung die 2. Änderung des Bebauungsplanes

 Nr. 3/II „Auf der Heide“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen

 Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, hierzu als

 Satzung. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13 BauGB im

 vereinfachten Verfahren.“

 


Finanzierung:

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.

  Die Anregungen und Bedenken

  - des Landkreises Osnabrück

  werden berücksichtigt.

 

 2.

  Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

  10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

   5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung die 2. Änderung des Bebauungsplanes

  Nr. 3/II „Auf der Heide“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen

  Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, hierzu als

  Satzung. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 BauGB im

  vereinfachten Verfahren.“

 


Herr Lehmann erläutert, dass bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/II „Auf der Heide“ lediglich der überbaubare Bereich für das Grundstück in der Gemarkung Hankenberge, Flur 5, Flurstück 60/5 vergrößert wurde.

Durch die Festsetzung des 10 m breiten Abstandes der Baugrenze zur offenen Landschaft wird sichergestellt, dass der rückwärtige Bereich nicht bis auf das Maximum bebaut werden kann und ein großzügiger Freiraum zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze beibehalten wird. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Bis zum 12.01.2018 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt. Zeitgleich hatten die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Der Landkreis Osnabrück weist darauf hin, dass grundsätzlich das raumordnerische Ziel RROP D 2.2.01 hinsichtlich des Bodenschutzes zu beachten ist. Ferner wird aufgeführt, dass div. Verfahrensvermerke in den Planunterlagen einzufügen sind.

Die Anregungen und Hinweise des Landkreises Osnabrück sollten berücksichtigt werden. Stellungnahmen weiterer Behörden beinhalten lediglich Hinweise, welche in die Planunterlagen eingearbeitet werden.

Die Abwägung liegt diesem Protokoll bei.

 

Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0