Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Bauwunsch von Grundstückseigentümern im rückwärtigen Grundstücksbereich. Da es für diesen Bereich bisher keine städtebaulichen Regelungen gibt, soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in den rückwärtigen Bereichen ermöglicht werden. Hierfür wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgt in der Zeit vom 12. Dezember 2017 bis einschließlich 12.01.2018. Zeitgleich wird die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bis zum heutigen Tag sind lediglich vom Landkreis Osnabrück Anmerkungen u.a. zur Planvervollständigung im Sinne von Nr. 41.2 ff VV – BauGB eingegangen.

Ein abschließender Bericht wird in der Sitzung durch Herrn Lehmann vom Ingenieurbüro Tovar & Partner erfolgen.

 

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken bis zum Ablauf der Frist am 12.01.2018 eingereicht werden, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

„1.

 Die Anregungen und Bedenken

 - des Landkreises Osnabrück

 werden berücksichtigt.

 

 2.

 Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 98

 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ bestehend aus der Planzeichnung mit

 textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung,

 hierzu als Satzung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13a

 BauGB im beschleunigten Verfahren.“


Finanzierung:

 


Beschlussvorschlag:

„1.

  Die Anregungen und Bedenken

   - des Landkreises Osnabrück

   werden berücksichtigt.

 

 2.

  Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

  10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

   5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 98

   „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“ bestehend aus der Planzeichnung mit

   textlichen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, hierzu als Satzung.

   Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a BauGB im

   beschleunigten Verfahren.“

 


Herr Lehmann vom Planungsbüro Tovar & Partner erläutert die Lage sowie die Planungsfestsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 98 „Südbergstraße/nördlich Amtsweg“. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Die Planunterlagen lagen vom 12.12.2017 bis zum 12.01.2018 öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Landkreis Osnabrück weist auf den bedeutsamen Wanderweg entlang der Südbergstraße im RROP 2004 hin. Weiter wird darauf hingewiesen, dass div. Verfahrensvermerke in die Planunterlagen aufzunehmen sind. Sämtliche Anregungen sowie Hinweise des Landkreises Osnabrück sollten berücksichtigt werden.

Die von weiteren Behörden vorgebrachten Hinweise werden in die Planunterlagen eingearbeitet.

Die Abwägung über die eingereichten Stellungnahmen liegt dem Protokoll bei.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Bau- und Planungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag: 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0