Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd ist aufgrund der trockenen Wetterlagen der letzten Jahre sowie allgemeiner Kostensteigerungen gezwungen, ab dem 01.01.2020 den Wasserbezugspreis für Vollabnehmer -wie die Gemeinde Hilter a.T.W.- um 0,03 €/m³ zu erhöhen. Der Bezugspreis erhöht sich dann entsprechend auf 0,68 €/m³

 

In der Vergangenheit wurden erhöhte Bezugspreise direkt an den Endverbraucher weitergegeben, um bei der nächsten Gebührenkalkulation keine Defizite abdecken zu müssen.

 

Daher wird empfohlen, den Wasserpreis zum 01.01.2020 ebenfalls um 0,03 €/m³ auf dann 1,07 €/m³ (netto) zu erhöhen. Die Preissteigerungen belaufen sich bei Familien mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch auf einen einstelligen Eurobetrag.

 

 

Verbrauch in m³

Gebühren bisher in €

Gebühren neu in €

Erhöhung in €

Singlehaushalt

40

44,51

45,80

1,29

2 Erwachsene, 2 Kinder

140

155,79

160,28

4,49

 

 


Anlagen:

 


Die 9. Änderung der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

 


Finanzierung:

 


Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der beigefügten Form beschlossen.

 

 


Herr Sommer erläutert kurz die vorgesehene Satzungsänderung. Mit der Anhebung des Gebührensatzes soll an der bisherigen Verfahrensweise festgehalten werden und eine direkte Umlage für die vom Wasserbeschaffungsverband zum 01.01.2020 beschlossene Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m³ auf den Gebührenzahler vorgenommen werden.

 

In Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen des Betr-A und des VA wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: