Sitzung: 05.12.2019 Rat
Vorlage: FB4/029/2019
Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd ist aufgrund der trockenen
Wetterlagen der letzten Jahre sowie allgemeiner Kostensteigerungen gezwungen,
ab dem 01.01.2020 den Wasserbezugspreis für Vollabnehmer -wie die Gemeinde
Hilter a.T.W.- um 0,03 €/m³ zu erhöhen. Der Bezugspreis erhöht sich dann
entsprechend auf 0,68 €/m³
In der Vergangenheit wurden erhöhte Bezugspreise direkt an den
Endverbraucher weitergegeben, um bei der nächsten Gebührenkalkulation keine
Defizite abdecken zu müssen.
Daher wird empfohlen, den Wasserpreis zum 01.01.2020 ebenfalls um 0,03
€/m³ auf dann 1,07 €/m³ (netto) zu erhöhen. Die Preissteigerungen belaufen sich
bei Familien mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch auf einen
einstelligen Eurobetrag.
|
Verbrauch ᴓ in m³ |
Gebühren bisher in € |
Gebühren neu in € |
Erhöhung in € |
Singlehaushalt |
40 |
44,51 |
45,80 |
1,29 |
2 Erwachsene, 2 Kinder |
140 |
155,79 |
160,28 |
4,49 |
Anlagen:
Die 9. Änderung der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Finanzierung:
Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der beigefügten Form beschlossen.
Herr Sommer erläutert kurz die vorgesehene Satzungsänderung. Mit der Anhebung des Gebührensatzes soll an der bisherigen Verfahrensweise festgehalten werden und eine direkte Umlage für die vom Wasserbeschaffungsverband zum 01.01.2020 beschlossene Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m³ auf den Gebührenzahler vorgenommen werden.
In Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen des Betr-A und des VA wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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