Sachverhalt:

Westlich des Wohngebietes „Am Sonnenhang“ und südlich der Straße „Am Hollenberg“ soll eine Wohnbaufläche im Ortsteil Borgloh ausgewiesen werden.

Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da der gültige Plan für diesen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft vorsieht.

 

Für den Aufstellungsbeschluss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen: 

 

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

„Der Flächennutzungsplan wird in einer 59. Änderung mit dem Ziel der

 Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Flurstücken 139/42 tlw., 132, 139/31,

 139/32, 139/33, 184/3 tlw. und 133/1 tlw., Flur 3, Gemarkung Borgloh-

 Wellendorf,  überarbeitet.“

 


Finanzierung:

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan wird in einer 59. Änderung mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Flurstücken 139/42 tlw., 132, 139/31, 139/32, 139/33, 184/3 tlw. und 133/1 tlw., Flur 3, Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.

 


Frau Schupp vom Ing.-Büro Tovar & Partner stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 101 „Am Sonnenhang – Erweiterung“ gemeinsam vor.

Nach dem aktuellen städtebaulichen Konzept können 44 Baugrundstücke entstehen. Eine Erschließung sei über den derzeitigen landwirtschaftlichen Weg südlich des Gebietes „Am Sonnenhang“ auf die Kreisstraße „Zur Spitze/Borgloher Straße“ vorgesehen.  Eine zweite verkehrliche Anbindung an die Straße „Am Hollenberg“ sei möglich. Im weiteren Verlauf der Planung sei zu diskutieren, ob die Anbindung für den öffentlichen Verkehr geöffnet oder ausschließlich als Flucht- und Rettungsweg sowie als Fuß- und Radwegverbindung vorgesehen wird. Zusätzlich soll ein Flucht- und Rettungsweg an der Straße „Am Sonnenhang“ im Bereich des Spielplatzes errichtet werden. Ein Regenrückhaltebecken sei bisher westlich der bestehenden Bebauung „Am Sonnenhang“, im Bereich der Zuwegung, vorgesehen. Eine Verlegung südlich der geplanten Zuwegung, im Bereich „Zur Spitze/Borgloher Straße“, werde derzeit mit den Beteiligten diskutiert. Bisher sei angedacht, ein Allgemeines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen sowie eine Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 sowie einer offenen Bauweise festzusetzen.

 

Frau Hellmich verweist auf die Einwohnerfragestunde und fragt, ob das Regenrückhaltebecken ausreichend groß sei. Zusätzlich regt sie an, auch Mehrfamilienhäuser zu errichten.

 

Frau Schupp führt aus, dass das Regenrückhaltebecken bisher mit 1.800 m² angesetzt sei. In den nun folgenden wasserwirtschaftlichen Untersuchungen werde die Größe des Regenrückhaltebeckens noch genau berechnet.

 

Bürgermeister Schewski erläutert, dass heute nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Die Lage und Größe des Regenrückhaltebeckens werde in den nächsten Schritten noch untersucht. Mit dem heutigen Beschluss werde nur die Bauleitplanung angeschoben.

 

Herr Halbrügge erfragt, ob Zisternen zur Rückhaltung des Regenwassers vorgesehen sind. Frau Schupp erläutert, dass auch dies in der wasserwirtschaftlichen Untersuchung geprüft werde.

 

Herr Kallmeyer wünscht sich eine erste Einschätzung zur verkehrlichen Erschließung über die Straße „Am Hollenberg“.

 

Ausschussvorsitzende Abendroth kann dem Vorschlag eines Flucht- und Rettungsweges etwas abgewinnen.

 

Bürgermeister Schewski stellt heraus, dass gerade die Bestandssiedlung durch diesen Vorschlag geschützt werde.

 

Ausschussvorsitzende Abendroth regt an, auch über nachhaltige Energiekonzepte nachzudenken. Zusätzlich sei es wünschenswert, wenn ein Versorger im Rahmen der Erschließung Glasfaseranschlüsse verlegen würde.

 

Nach der Diskussion fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0