Sitzung: 07.11.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: FB2/070/2019
Sachverhalt:
Für die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ wird der Flächennutzungsplan durch die 60. Änderung überarbeitet.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ebbendorfer Straße sowie westlich der Straßen „Eschweg/Boymannsweg“ im Ortsteil Borgloh.
Für den Aufstellungsbeschluss wird dem Bau- und Planungsausschuss folgender Beschlussvorschlag empfohlen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
„Der Flächennutzungsplan wird in einer 60. Änderung mit dem Ziel der
Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auf den Flurstücken 30, 29, 27/6 tlw. und 79/7
tlw., Flur 2, Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.“
Finanzierung:
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan wird in einer 60. Änderung mit dem Ziel der Ausweisung
einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Feuerwehr“ auf den Flurstücken 30, 29, 27/6 tlw. und 79/7 tlw., Flur 2,
Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.
Frau Schupp vom
Ing.-Büro Tovar & Partner stellt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
und den Bebauungsplan Nr. 103 „Ebbendorfer Straße“ gemeinsam vor.
Die vorgesehene
Fläche liege nördlich der Ebbendorfer Straße (L 94) und westlich des Eschweges.
Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es zwei städtebauliche Konzepte, die je 15
Baugrundstücke sowie ein neues Feuerwehrgebäude vorsehen. In Abstimmung mit der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gebe es Bauverbotszonen. Diese betrage
für das Regenrückhaltebecken 10 m, für die Übungsfläche und die Stellplätze der
Feuerwehr 14 m sowie für das Gebäude der Feuerwehr 20 m.
Variante 1 sehe im
vorderen Bereich auf der westlichen Seite am Tiefpunkt des Gebietes das
Regenrückhaltebecken vor. Die Alarmeinfahrt zur Landesstraße liege mittig des
Plangebietes, wo eine gute Einsicht vorliege. Eine Höhendifferenz von 2 m sei
hier zu überwinden. Ein Schallschutz auf der östlichen Seite zur Altbebauung
sei voraussichtlich notwendig.
Variante 2 sehe das
Regenrückhaltebecken im vorderen östlichen Bereich vor. Aus dem Baugebiet
würden kürzere Kanallängen zum Regenrückhaltebecken zu legen sein. Die
Alarmausfahrt zur Landesstraße liege im westlichen Drittel des Plangebietes, wo
ggf. die Einsicht nicht optimal sei. Die Höhendifferenz zur Landesstraße
belaufe sich auf ca. 1,5 m. Durch eine weitere Entfernung des Feuerwehrgebäudes
zur Altbebauung gebe es ggf. geringere schalltechnische Anforderungen.
Herr Kallmeyer
ergänzt, dass eine Erschließung über den Eschweg vorgesehen ist. Eine Zufahrt
zum Baugebiet und zum Feuerwehrhaus sei von der Landesstraße nicht ohne den
Vorbehalt einer Linksabbiegerspur möglich. Im Alarmfall können die anrückenden
Kameraden über die Landesstraße fahren. Das Ausrücken der Feuerwehrfahrzeuge
erfolge über die Alarmausfahrt. Die Rückkehr der Feuerwehrfahrzeuge könne
jedoch nicht durch die Alarmausfahrt erfolgen.
Ausschussvorsitzende
Abendroth regt an, auch über nachhaltige Energiekonzepte nachzudenken.
Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschlussvorschlag::
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |