Sachverhalt:

 

Für die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ wird der Flächennutzungsplan durch die 60. Änderung überarbeitet.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ebbendorfer Straße sowie westlich der Straßen „Eschweg/Boymannsweg“ im Ortsteil Borgloh.

 

Für den Aufstellungsbeschluss wird dem Bau- und Planungsausschuss folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

„Der Flächennutzungsplan wird in einer 60. Änderung mit dem Ziel der

 Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der

 Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auf den Flurstücken 30, 29, 27/6 tlw. und 79/7

 tlw., Flur 2, Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.“

 


Finanzierung:

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan wird in einer 60. Änderung mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auf den Flurstücken 30, 29, 27/6 tlw. und 79/7 tlw., Flur 2, Gemarkung Borgloh-Wellendorf, überarbeitet.

 


Frau Schupp vom Ing.-Büro Tovar & Partner stellt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 103 „Ebbendorfer Straße“ gemeinsam vor.

Die vorgesehene Fläche liege nördlich der Ebbendorfer Straße (L 94) und westlich des Eschweges. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es zwei städtebauliche Konzepte, die je 15 Baugrundstücke sowie ein neues Feuerwehrgebäude vorsehen.  In Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gebe es Bauverbotszonen. Diese betrage für das Regenrückhaltebecken 10 m, für die Übungsfläche und die Stellplätze der Feuerwehr 14 m sowie für das Gebäude der Feuerwehr 20 m.

Variante 1 sehe im vorderen Bereich auf der westlichen Seite am Tiefpunkt des Gebietes das Regenrückhaltebecken vor. Die Alarmeinfahrt zur Landesstraße liege mittig des Plangebietes, wo eine gute Einsicht vorliege. Eine Höhendifferenz von 2 m sei hier zu überwinden. Ein Schallschutz auf der östlichen Seite zur Altbebauung sei voraussichtlich notwendig.

Variante 2 sehe das Regenrückhaltebecken im vorderen östlichen Bereich vor. Aus dem Baugebiet würden kürzere Kanallängen zum Regenrückhaltebecken zu legen sein. Die Alarmausfahrt zur Landesstraße liege im westlichen Drittel des Plangebietes, wo ggf. die Einsicht nicht optimal sei. Die Höhendifferenz zur Landesstraße belaufe sich auf ca. 1,5 m. Durch eine weitere Entfernung des Feuerwehrgebäudes zur Altbebauung gebe es ggf. geringere schalltechnische Anforderungen.

 

Herr Kallmeyer ergänzt, dass eine Erschließung über den Eschweg vorgesehen ist. Eine Zufahrt zum Baugebiet und zum Feuerwehrhaus sei von der Landesstraße nicht ohne den Vorbehalt einer Linksabbiegerspur möglich. Im Alarmfall können die anrückenden Kameraden über die Landesstraße fahren. Das Ausrücken der Feuerwehrfahrzeuge erfolge über die Alarmausfahrt. Die Rückkehr der Feuerwehrfahrzeuge könne jedoch nicht durch die Alarmausfahrt erfolgen.

 

Ausschussvorsitzende Abendroth regt an, auch über nachhaltige Energiekonzepte nachzudenken.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschlussvorschlag::


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0