Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungs-prüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender einstimmiger Beschlussvorschlag gefasst:

 

 

„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2018 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung (+226.619,58 EUR) wird wie folgt beschlossen:

  

1.         Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 224.249,59 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 

2.         Außerordentliches Jahresergebnis

 

Der außerordentliche Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 2.370,00 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 


Den Ausschussmitgliedern liegt der komplette Prüfungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 vor.

 

Herr Spreckelmeier von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert einführend sein Vorgehen bei der Prüfung und die Prüfungsinhalte.

Der INTECON-Mitarbeiter stellt den Bericht für 2018 vor.

In der Bilanz zum 31.12.2018 habe sich die Nettoposition nominal und prozentual verbessert, externe Forderungen seien aufgebaut worden. Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten seien im Saldo abgebaut worden.

 

Die Unterdeckung sei im kurz- und mittelfristigen Bereich auf 253.000,- EUR (Vorjahr 295.000,- EUR) reduziert worden. 

Die Höhe der liquiden Mittel beläuft sich am 31.12.2018 auf 99.000,- EUR.

Insgesamt 408.000,- EUR sind in die Gemeindewerke investiert worden, wobei der Löwenanteil auf die Abwasserbeseitigungsanlagen entfällt (335.000,- EUR).

 

In der Ergebnisrechnung (früher Gewinn- und Verlustrechnung) ergibt sich ein ordentlicher Jahresgewinn 2018 für den Gesamtbetrieb in Höhe von 226.619,58 EUR.

Dabei weisen die Werkszweige Wasser (38.371,56 EUR) und Schmutzwasser (196.265,44 EUR) Überschüsse aus, während die Oberflächenentwässerung mit – 8.017,42 EUR ein negatives Ergebnis zeigt.

 

Abschließend stellt Herr Spreckelmeier fest, dass der Jahresabschluss den Vorschriften der Gemeindehaushaltskassenverordnung entspricht und ein richtiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Dem Jahresabschluss der Gemeindewerke werde ein uneingeschränktes Testat erteilt.