Sitzung: 24.10.2019 Betriebs- und Feuerwehrausschuss
Vorlage: FB4/031/2019
Vorbehaltlich
der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungs-prüfungsamt des
Landkreises Osnabrück wird folgender einstimmiger Beschlussvorschlag gefasst:
„Die
Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2018 wird
festgestellt.“
„Dem
Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung
erteilt.“
„Die
Ergebnisverwendung (+226.619,58 EUR) wird wie folgt beschlossen:
1. Ordentliches Jahresergebnis
Der
ordentliche Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 224.249,59 EUR wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
2. Außerordentliches Jahresergebnis
Der
außerordentliche Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 2.370,00 EUR wird der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
Den
Ausschussmitgliedern liegt der komplette Prüfungsbericht für das
Wirtschaftsjahr 2018 vor.
Herr Spreckelmeier
von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert einführend sein
Vorgehen bei der Prüfung und die Prüfungsinhalte.
Der INTECON-Mitarbeiter
stellt den Bericht für 2018 vor.
In der Bilanz zum
31.12.2018 habe sich die Nettoposition nominal und prozentual verbessert,
externe Forderungen seien aufgebaut worden. Kurz- und langfristige
Verbindlichkeiten seien im Saldo abgebaut worden.
Die Unterdeckung
sei im kurz- und mittelfristigen Bereich auf 253.000,- EUR (Vorjahr 295.000,-
EUR) reduziert worden.
Die Höhe der
liquiden Mittel beläuft sich am 31.12.2018 auf 99.000,- EUR.
Insgesamt 408.000,-
EUR sind in die Gemeindewerke investiert worden, wobei der Löwenanteil auf die
Abwasserbeseitigungsanlagen entfällt (335.000,- EUR).
In der
Ergebnisrechnung (früher Gewinn- und Verlustrechnung) ergibt sich ein
ordentlicher Jahresgewinn 2018 für den Gesamtbetrieb in Höhe von 226.619,58
EUR.
Dabei weisen die
Werkszweige Wasser (38.371,56 EUR) und Schmutzwasser (196.265,44 EUR)
Überschüsse aus, während die Oberflächenentwässerung mit – 8.017,42 EUR ein
negatives Ergebnis zeigt.
Abschließend stellt
Herr Spreckelmeier fest, dass der Jahresabschluss den Vorschriften der
Gemeindehaushaltskassenverordnung entspricht und ein richtiges Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Dem Jahresabschluss
der Gemeindewerke werde ein uneingeschränktes Testat erteilt.
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