Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd ist aufgrund der trockenen Wetterlagen der letzten Jahre sowie allgemeiner Kostensteigerungen gezwungen, ab dem 01.01.2020 den Wasserbezugspreis für Vollabnehmer -wie die Gemeinde Hilter a.T.W.- um 0,03 €/m³ zu erhöhen. Der Bezugspreis erhöht sich dann entsprechend auf 0,68 €/m³

 

In der Vergangenheit wurden erhöhte Bezugspreise direkt an den Endverbraucher weitergegeben, um bei der nächsten Gebührenkalkulation keine Defizite abdecken zu müssen.

 

Daher wird empfohlen, den Wasserpreis zum 01.01.2020 ebenfalls um 0,03 €/m³ auf dann 1,07 €/m³ (netto) zu erhöhen. Die Preissteigerungen belaufen sich bei Familien mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch auf einen einstelligen Eurobetrag.

 

 

Verbrauch in m³

Gebühren bisher in €

Gebühren neu in €

Erhöhung in €

Singlehaushalt

40

44,51

45,80

1,29

2 Erwachsene, 2 Kinder

140

155,79

160,28

4,49

 

 


Anlagen:

 


Die 9. Änderung der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

 


Finanzierung:

 


Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:

 

„Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der beigefügten Form beschlossen.“

 


Den Ausschussmitgliedern liegt die 9. Änderungssatzung der Wasserabgabensatzung vom 09.11.1993 im Entwurf vor.

Herr Sommer erklärt, dass der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd zum 01.01.2020 für Vollabnehmer eine Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m³ auf 0,68 €/m³ beschlossen habe.

Gründe dafür seien ein gesteigerter Wasser- und Strombedarf und damit einhergehende Kostensteigerungen.

 

Der Gemeindekämmerer schlägt die direkte Umlage der Preissteigerung auf den Gebührenzahler zum 01.01.2020 vor, um bei der nächsten Gebührenkalkulation keine Defizite ausgleichen zu müssen.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.