Sitzung: 24.10.2019 Betriebs- und Feuerwehrausschuss
Vorlage: FB4/029/2019
Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd ist aufgrund der trockenen
Wetterlagen der letzten Jahre sowie allgemeiner Kostensteigerungen gezwungen,
ab dem 01.01.2020 den Wasserbezugspreis für Vollabnehmer -wie die Gemeinde
Hilter a.T.W.- um 0,03 €/m³ zu erhöhen. Der Bezugspreis erhöht sich dann
entsprechend auf 0,68 €/m³
In der Vergangenheit wurden erhöhte Bezugspreise direkt an den
Endverbraucher weitergegeben, um bei der nächsten Gebührenkalkulation keine
Defizite abdecken zu müssen.
Daher wird empfohlen, den Wasserpreis zum 01.01.2020 ebenfalls um 0,03
€/m³ auf dann 1,07 €/m³ (netto) zu erhöhen. Die Preissteigerungen belaufen sich
bei Familien mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch auf einen
einstelligen Eurobetrag.
|
Verbrauch ᴓ in m³ |
Gebühren bisher in € |
Gebühren neu in € |
Erhöhung in € |
Singlehaushalt |
40 |
44,51 |
45,80 |
1,29 |
2 Erwachsene, 2 Kinder |
140 |
155,79 |
160,28 |
4,49 |
Anlagen:
Die 9. Änderung der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Finanzierung:
Der Betriebs- und
Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:
„Die 9. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche
Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung)
wird in der beigefügten Form beschlossen.“
Den
Ausschussmitgliedern liegt die 9. Änderungssatzung der Wasserabgabensatzung vom
09.11.1993 im Entwurf vor.
Herr Sommer
erklärt, dass der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd zum 01.01.2020 für
Vollabnehmer eine Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m³ auf 0,68 €/m³
beschlossen habe.
Gründe dafür seien
ein gesteigerter Wasser- und Strombedarf und damit einhergehende
Kostensteigerungen.
Der
Gemeindekämmerer schlägt die direkte Umlage der Preissteigerung auf den
Gebührenzahler zum 01.01.2020 vor, um bei der nächsten Gebührenkalkulation
keine Defizite ausgleichen zu müssen.
Die
Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dem Vorschlag der Verwaltung zu
folgen.