Die Flurstücke 107/1 und 107/2, Flur 1, Gemarkung Natrup-Hilter, erhalten die Straßenbezeichnung „Höferweg“.

 


Herr Kallmeyer schildert die Problematik anhand der Sitzungsvorlage. Durch die vorgesehene Änderung des Straßennamens könne das Grundstück in Natrup-Hilter künftig leichter gefunden werden.

 

Die Mitglieder des Rates fassen hierzu folgenden einstimmigen Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: