Sachverhalt:

 

Der Landkreis Osnabrück hat das Serviceangebot einer Zentralen Vergabestelle zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren entwickelt. Diese Leistung wird auch den kreisangehörigen Gemeinden angeboten. Dafür sind Zweckvereinbarungen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen zu schließen. Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die Vergabestelle wurde 2017 für die Belange des Landkreises Osnabrück eingerichtet. Darüber werden Leistungen des Kreises ab einem Auftragswert von 10.000 € ausgeschrieben.

 

Seit Oktober 2018 ist die E-Vergabe bereits für europaweite Ausschreibungen vorgeschrieben. Für die Ausschreibungen unter dem Schwellenwert ist die Pflicht zur E-Vergabe in Vorbereitung. Bei der Vergabe von Bauleistungen gibt es noch das Wahlrecht des Auftraggebers. Eine Begrenzung auf elektronische Angebote ist bereits zulässig. Im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen ist ab dem 01.01.2020 vorzugeben, dass Unternehmen Angebote im Grundsatz ausschließlich mit Hilfe von elektronischen Mitteln abgeben.

 

Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) wurde von vorneherein unter der Zielsetzung, die Dienstleistung auch für die kreisangehörigen Kommunen anzubieten, konzipiert.

 

Die Gemeinde Hilter hat zusammen mit fünf weiteren Kommunen eine Absichtserklärung abgegeben, die Vergaben über die ZVS abwickeln zu wollen. Grundlage dafür ist die beschriebene Zweckvereinbarung. Die einmaligen Einrichtungskosten je Gemeinde in Höhe von 790 € trägt der Landkreis. Für das System fallen als Umlage rd. 150 € jährlich an. Die Personal- und Sachkosten werden 1:1 nach tatsächlichem Aufwand umgelegt. Bei 5 Stunden Aufwand für ein durchschnittliches Vergabeverfahren werden rd. 300 € abgerechnet.

 

Die Zweckvereinbarung ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen und öffentlich bekanntzumachen.

 

Bis Mitte 2019 hat die ZVS bereits 500 Vergabeverfahren mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 29,6 Mio. € durchgeführt. Zwei Gemeinden arbeiten bereits mit dem System. Drei weitere haben die Vereinbarung geschlossen. Die Gemeinde Hilter ist bei den weiteren geplanten neuen Teilnehmern dabei und sollte jetzt die Möglichkeit nutzen. Die neu geschaffene Organisationseinheit des Landkreises kann nur langsam wachsen und kann deshalb nur nach und nach weitere Kommunen integrieren.

 

Vorgesehen ist die Abwicklung der Vergabe von Aufträgen ab einer geschätzten Vergabesumme in Höhe von 10.000 €. Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse liegt weiter bei der Gemeinde. Die formelle Abwicklung einschließlich der Durchführung der Submissionstermine übernimmt die ZVS. Für die Serviceleistung werden im Haushalt  2020 Mittel eingeplant.

 

Es wird vorgeschlagen, die beigefügte Vereinbarung zu schließen.

 


Anlagen:

Vertragsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Nutzung der Zentralen Vergabestelle wird entsprechend der beigefügten Vorlage abgeschlossen.

 


 

 


Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Nutzung der Zentralen Vergabestelle wird entsprechend der beigefügten Vorlage abgeschlossen.

 


Herr Rüter erläutert die wesentlichen Bestandteile des vorliegenden Vereinbarungsentwurfs. Das System leistet eine qualifizierte Unterstützung bei der einheitlichen Abwicklung von Vergabeverfahren und ermöglicht zudem die rechtssichere Dokumentation.

 

Die Mitglieder des Rates folgen dem Beschlussvorschlag des VA und beschließen ihrerseits einstimmig Folgendes:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: