Gegenstand der Beratung ist der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W. sowie der bereits vorliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung desselbigen. Die wesentlichsten Positionen des Abschlusses 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

 

2018

2017

2016

 

Ansatz (€)

Ergebnis (€)

Ergebnis (€)

Ergebnis (€)

1. Jahresergebnis

- 233.000,-

+ 1.960.359,85

+ 3.579.024,76

+ 1.374.660,98

a)    Gewerbesteuer

5.000.000,-

5.702.088,00

8.761.305,13

5.058.123,00

b)    Einkommensteuer

4.300.000,-

4.573.824,00

4.266.564,00

4.001.253,00

c)    Kreisumlage

5.100.000,-

5.305.333,00

4.750.837,00

4.603.498,00

d)    Zinsaufwendungen

378.110

335.391,04

350.058,49

383.119,52

 

 

 

 

 

2. Finanzmittelbestand am  

    31.12 (Finanzhaushalt)

 

5.733.808,77

6.553.379,17

6.553.029,17

a)    Tilgungsleistungen

540.000,-

537.563,94

471.992,89

497.968,40

 

 

 

 

 

3. Verbindlichkeiten *)

 

8.570.981,57

8.890.918,99

8.970.093,06

   davon f. Darlehen

 

7.429.089,20

7.995.288,32

8.485.687,11

 

 

 

 

 

4. Forderungen am 31.12.

 

429.205,80

166.677,60

542.734,28

 

 

 

 

 

5. Rückstellungen am 31.12

 

4.251.745,52

4.760.016,13

4.557.699,54

 

 

 

 

 

6. Haushaltsreste 2018

 

1.250.160,36

1.754.001,88

1.896.470,47

 

*) Die Gemeinde Hilter a.T.W: hat zum 31.12.2018 das Treuhandverfahren zum Gewerbegebiet Ebbendorf abgeschlossen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 24.04.2019 bis 05.06.2019 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.

 

Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage im Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder beigefügt.

 

Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

 

Insgesamt sind keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden.

 

 

Zu vereinzelt, kritischen Feststellungen wird nachstehend wie folgt Stellung genommen:

 

Generell wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung der Haushaltspläne sowie der Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse die gesetzlich normierten Fristen nicht eingehalten werden. So soll bspw. die Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde prinzipiell einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vorgelegt werden (§ 114 I NkomVG). Die Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Hilter a.T.W. erfolgt dagegen meist im März des jeweiligen Haushaltsjahres, um eine bessere planerische Sicherheit gewährleisten zu können.

 

Das führt dazu, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“ die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden sind. So dürfen Zahlungen für freiwillige Leistungen und neue Investitionen nicht getätigt werden. Die Gemeinde Hilter a.T.W. führt jedoch den Geschäftsbetrieb regulär weiter, dies wird in Teilen (Seite 7) beanstandet

 

Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen (Seite 9). Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die Grenze zur Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt, kann anhand der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden. In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit, auf eine körperliche Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO). Die Umsetzung einer regelmäßigen stichprobenartigen Inventur wird dennoch mittelfristig erfolgen.   

 

Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:

 

„Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

[…]

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 


 

-       Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W.

-       Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2018

 

 

 

_­_Gez. Sommer__

     Unterschrift

 

 

 


Dem Finanzausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.“

 

„ Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

 

 

„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

               

1.       Jahresüberschuss 2018 i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €

 

1.1    Ordentliches Jahresergebnis 2018 + 1.960.535,43 €

Der Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.960.359,85 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

1.2    Außerordentliches Jahresergebnis 2018 - 175,58 €

 

Das Jahresdefizit 2018 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.“

 

 


Herr Sommer teilt dem Ausschuss mit, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Osnabrück im Mai die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen habe. Die Kommune sei gesetzlich verpflichtet, aus Gründen der Rechenschaftspflicht einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Rechenschaftsbericht liege dem Finanzausschuss bereits vor, er wurde als Vorlage eingestellt.

 

Insgesamt schließe das Haushaltsjahr 2018 mit einem guten Jahresergebnis von 1.960.359,85 € ab. Dieses Ergebnis liege knapp 2,2 Mio. € über dem Ansatz und sei daher überaus erfreulich. Zudem habe sich die Gemeinde 2018 mit 537.563,94 € deutlich entschulden können. Liquiditätsabgänge gab es i. H. v. 58.516,65 € anstatt der geplanten 2.235.100,- €. Der Saldo der Investitionen schließe mit -1.551.879,30 € ab und liege damit 77.220,70 € unter dem erwarteten Ansatz.

 

Erträge

Ursachen für die Verbesserung des Ergebnisses seien zum einen die Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer (+702.088,- €) und der Einkommensteueranteile (+273.842,- €) sowie zum anderen die erhöhten Zuweisungen vom Land und von den Gemeinden. Die Gemeinde Hilter erhielt vom Land 248.456,- € für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Weiterhin habe die Gemeinde Zuweisungen für viele kleinere Einzelpositionen (Förderung Kinderbetreuung, Kostenabgeltung Flüchtlinge, Kommunales Kinder-, Bildungs- und Betreuungspaket u.a.) bekommen, die sich am Ende auf 1.110.142,77 € aufsummieren. Das Ergebnis für Kostenerstattungen und Kostenumlagen liege allerdings 120.000,- € unter dem Ansatz. Das Defizit ergebe sich hier aus der Differenz von Planung und Abschluss. Letztendlich werde die Differenz durch die über dem Ansatz liegenden Zuweisungen wieder unschädlich gemacht.

 

Die Einkommensteueranteile entwickeln sich seit Jahren ebenfalls sehr positiv. Lediglich 2010 habe es einen kurzen Einbruch gegeben, der sich mit der Griechenland-Krise erklären lasse. Ansonsten stellen die Einkommensteueranteile, genauso wie die Gewerbesteuer, eine konstante und wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde dar.

 

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte liege das Ergebnis 2018 bei 241.400,21 € und damit knapp 40.000,- € über dem Haushaltsansatz. Die Mehreinnahmen seien hier u.a. im Bereich der Feuerwehrgebühren (+18 T€), des Bestattungswesens (+8 T€) und des Meldewesens (+9 T€) zu verzeichnen.

Die Buchung von (rein buchhalterischen) Pensionsrückstellungen führe dazu, dass die sonstigen ordentlichen Erträge über dem Ansatz liegen (+186.289,23 €).

 

Da u.a. bereits alle Zahlungen für das Gewerbegebiet Ebbendorf an die NLG geleistet wurden, liegen die Aufwendungen mit 709.126,30 € unter dem geplanten Ansatz von 846.600,- €. Die Zinsaufwendungen liegen mit einem Ergebnis von 335.391,04 € ebenfalls fast 43 T€ unter dem geplanten Haushaltsansatz. Die Gemeinde konnte hier durch einen Darlehensvertrag mit dem Landkreis Osnabrück bessere Konditionen erhalten. Insgesamt sei das Ergebnis auch dem anhaltend niedrigen Zinsniveau geschuldet. So konnten laut Herrn Sommer seit 2010 170.000,- € an Zinsaufwendungen „eingespart“ werden.

 

Aufwendungen

Bei den Aufwendungen für das Personal gebe es ebenfalls eine kleine Ersparnis im Vergleich zum Haushaltsansatz von 2.495.900,- €. Das Ergebnis liege hier bei 2.398.071,85 €.

Im Bereich der Aufwendungen für die Sach- u. Dienstleistungen seien 338.139,19 € weniger verausgabt worden als im Haushalt ausgewiesen.

 

Die Heizkosten seien in den letzten drei Jahren kontinuierlich gesunken. Besonders positiv sei jedoch die Entwicklung des Energiebedarfs für die Straßenbeleuchtung. Hier konnten durch die energetische Sanierung fast 90.000 kWh eingespart werden.

 

Ferner stellt Herr Sommer fest, dass sich die Transferaufwendungen über die Jahre fast verdreifacht haben (2018: +11.369,97 €). Die Gewerbesteuerumlage liege dabei 2018 +92.449,00 €, die Kreisumlage +140.827,- € über dem Haushaltsansatz. Lediglich bei der Defizitabdeckung für die Kindergärten habe eine leichte Einsparung (-118.972,58 €) stattgefunden.

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 weise eine Summe von 47.756,25 T€ auf. Da die Umschuldung der Gemeindewerke (624.809,82 €) über den Kernhaushalt erfolge, sei das Finanzvermögen im Vergleich zum Vorjahr um 5,39 % angestiegen.

 

Deutlich positiv sei auch die Entwicklung der Entschuldung der Gemeinde Hilter.

 

Haushaltsüberschreitungen

Haushaltsüberschreitungen im Bereich der Investitionen seien für ein dringend benötigtes Gewerbeprogramm (+3.013,68 €), die Zahlung einer Schlussrechnung für die Erneuerung der Straße Im Ellerbruch (+2.092,11 €) und die Urnengemeinschaftsgrabanlage (+8.908,71 €) erfolgt. Weiterhin mussten Mittel für eine Skulptur der Landesgartenschau verausgabt werden (+5.950,54 €), da die Kommunen sich zur Übernahme verpflichtet hatten. Außerdem sei es notwendig gewesen, zusätzlich 110.431,97 € für die Erneuerung des Asbrocker Wegs bereitzustellen. Im Jahr 2017 standen 309.000,- € für die Maßnahme zur Verfügung. Versehentlich wurde eine Mittelübertragung nicht beantragt. Dies sei vom RPA bemängelt worden.

 

Die Verkaufserlöse aus dem Flächenpool Borgloher Bach seien unter dem Produkt 11172 verbucht worden, sodass im Ergebnishaushalt der Haushaltsansatz für Grundstücks- und Gebäudemanagement (Produkt 11171) um 90.537,10 € überschritten wurde.

Durch mehrere notwendige Unterhaltungsarbeiten an der Schulinfrastruktur seien für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (ohne Straßenunterhaltung) 81.604,17 € mehr verausgabt worden als im Haushalt ausgewiesen. Gleichzeitig seien im Produkt 24310 für die Unterhaltung der Schulinfrastruktur 60.000,- € veranschlagt worden, sodass der Ansatz eigentlich nur um 21.604,17 € überschritten worden sei.

Im Bereich der Abschreibungen seien vom Gesetzgeber offiziell keine Haushaltsüberschreitungen vorgesehen. Die Ansätze der ehemaligen Grund- und Hauptschule sowie der Realschule würden aufgrund der veränderten Schulform nicht mehr beplant, hier fielen jedoch Abschreibungen i. H. v. 48.051,76 € (GHS) und 44.173,05 € (Realschule) an.

 

Haushaltsreste

Für das Jahr 2019 seien mehrere – darunter auch mehrjährige – Haushaltsreste gebildet worden. Unter anderem seien für Lizenzen (Bauakte, Zentrale Vertragsverwaltung) 15.643,42 €, für die Einrichtung von Krippenplätzen 280.003,10 € und die Flurbereinigung Borgloh-Ost 399.750,22 € veranschlagt worden. Weitere höhere Haushaltsreste seien für den Breitbandausbau (136.000,- €) und für Fahrzeuge des Bauhofs gebildet (224.543,91 €) worden. Hier erfolgte die Schlussrechnung für den Unimog erst 2019.

 

Aus dem Ergebnishaushalt sei fast nichts übernommen worden, Ausnahmen bilden lediglich die Schulbudgets (33.199,93 €) und die Dienst- u. Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr. Hier seien 26.515,73 € für eine Restzahlung im Jahr 2019 benötigt worden. Für die Baumaßnahmen Süderbergschule sei die Übertragung des Haushaltsrestes nicht vorgenommen worden. Da der Abschluss bereits durch das RPA geprüft wurde, sei eine Korrektur nicht mehr möglich. Der Betrag werde jedoch 2020 erneut bereitgestellt.

 

Abschließend bemerkt AV Dütemeyer noch einmal das sehr gute Jahresergebnis und betont vor allen Dingen die reduzierten Zinsaufwendungen sowie die Einsparungen durch die energetische Sanierung.

 

Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgende Beschlussvorschläge:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird für das Rechnungsjahr 2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.

 

Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

 

 

Jahresüberschuss 2018 i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €

 

- Ordentliches Jahresergebnis 2018 + 1.960.535,43 €

 

Der Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.960.535,43 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

- Außerordentliches Jahresergebnis 2018 - 175,58 €

 

Das Jahresdefizit 2018 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0