Sitzung: 24.09.2019 Finanzausschuss
Vorlage: FB4/027/2019
Gegenstand der Beratung ist der als Anlage beigefügte
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Hilter a.T.W. sowie der bereits vorliegende
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung desselbigen. Die
wesentlichsten Positionen des Abschlusses 2018 stellen sich wie folgt dar:
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2018 |
2017 |
2016 |
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Ansatz
(€) |
Ergebnis
(€) |
Ergebnis
(€) |
Ergebnis
(€) |
1. Jahresergebnis |
- 233.000,- |
+
1.960.359,85 |
+ 3.579.024,76 |
+ 1.374.660,98 |
a)
Gewerbesteuer |
5.000.000,- |
5.702.088,00 |
8.761.305,13 |
5.058.123,00 |
b)
Einkommensteuer |
4.300.000,- |
4.573.824,00 |
4.266.564,00 |
4.001.253,00 |
c)
Kreisumlage
|
5.100.000,- |
5.305.333,00 |
4.750.837,00 |
4.603.498,00 |
d)
Zinsaufwendungen |
378.110 |
335.391,04 |
350.058,49 |
383.119,52 |
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2. Finanzmittelbestand am 31.12
(Finanzhaushalt) |
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5.733.808,77 |
6.553.379,17 |
6.553.029,17 |
a)
Tilgungsleistungen |
540.000,- |
537.563,94 |
471.992,89 |
497.968,40 |
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3. Verbindlichkeiten *) |
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8.570.981,57 |
8.890.918,99 |
8.970.093,06 |
davon f.
Darlehen |
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7.429.089,20 |
7.995.288,32 |
8.485.687,11 |
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4. Forderungen am 31.12. |
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429.205,80 |
166.677,60 |
542.734,28 |
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5. Rückstellungen am 31.12 |
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4.251.745,52 |
4.760.016,13 |
4.557.699,54 |
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6. Haushaltsreste 2018 |
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1.250.160,36 |
1.754.001,88 |
1.896.470,47 |
*) Die
Gemeinde Hilter a.T.W: hat zum 31.12.2018 das Treuhandverfahren zum Gewerbegebiet
Ebbendorf abgeschlossen.
Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 24.04.2019
bis 05.06.2019 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage im
Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder beigefügt.
Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer
Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat
beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Insgesamt sind keine gravierenden
Prüfungsfeststellungen getroffen worden.
Zu vereinzelt, kritischen Feststellungen wird
nachstehend wie folgt Stellung genommen:
Generell wird darauf hingewiesen, dass bei der
Aufstellung der Haushaltspläne sowie der Beschlussfassung über die
Jahresabschlüsse die gesetzlich normierten Fristen nicht eingehalten werden. So
soll bspw. die Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde prinzipiell einen Monat
vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vorgelegt werden (§ 114 I NkomVG). Die
Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Hilter a.T.W. erfolgt dagegen meist im
März des jeweiligen Haushaltsjahres, um eine bessere planerische Sicherheit
gewährleisten zu können.
Das führt dazu, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“
die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden sind. So
dürfen Zahlungen für freiwillige Leistungen und neue Investitionen nicht
getätigt werden. Die Gemeinde Hilter a.T.W. führt jedoch den Geschäftsbetrieb
regulär weiter, dies wird in Teilen (Seite 7) beanstandet
Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in
regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen
(Seite 9). Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die
Grenze zur Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt,
kann anhand der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an
Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden.
In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit, auf eine
körperliche Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO). Die
Umsetzung einer regelmäßigen stichprobenartigen Inventur wird dennoch mittelfristig
erfolgen.
Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:
„Insgesamt ist festzustellen, dass
- der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
- die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist,
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[…]
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung
über den Jahresabschluss 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
- Jahresabschluss 2018
der Gemeinde Hilter a.T.W.
- Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2018
__Gez.
Sommer__
Unterschrift
Dem Finanzausschuss wird folgender Beschlussvorschlag
empfohlen:
„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für
das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.“
„ Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018
gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2018
i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €
1.1
Ordentliches Jahresergebnis 2018 +
1.960.535,43 €
Der
Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.960.359,85 € wird
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2
Außerordentliches Jahresergebnis 2018 - 175,58
€
Das Jahresdefizit 2018 aus dem außerordentlichen
Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses entnommen.“
Herr Sommer teilt dem
Ausschuss mit, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Osnabrück im
Mai die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgenommen habe. Die Kommune sei
gesetzlich verpflichtet, aus Gründen der Rechenschaftspflicht einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Rechenschaftsbericht liege dem Finanzausschuss bereits vor,
er wurde als Vorlage eingestellt.
Insgesamt schließe
das Haushaltsjahr 2018 mit einem guten Jahresergebnis von 1.960.359,85 € ab.
Dieses Ergebnis liege knapp 2,2 Mio. € über dem Ansatz und sei daher überaus
erfreulich. Zudem habe sich die Gemeinde 2018 mit 537.563,94 € deutlich
entschulden können. Liquiditätsabgänge gab es i. H. v. 58.516,65 € anstatt der
geplanten 2.235.100,- €. Der Saldo der Investitionen schließe mit -1.551.879,30
€ ab und liege damit 77.220,70 € unter dem erwarteten Ansatz.
Erträge
Ursachen für die
Verbesserung des Ergebnisses seien zum einen die Mehreinnahmen im Bereich der
Gewerbesteuer (+702.088,- €) und der Einkommensteueranteile (+273.842,- €)
sowie zum anderen die erhöhten Zuweisungen vom Land und von den Gemeinden. Die
Gemeinde Hilter erhielt vom Land 248.456,- € für Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises. Weiterhin habe die Gemeinde Zuweisungen für viele kleinere
Einzelpositionen (Förderung Kinderbetreuung, Kostenabgeltung Flüchtlinge,
Kommunales Kinder-, Bildungs- und Betreuungspaket u.a.) bekommen, die sich am
Ende auf 1.110.142,77 € aufsummieren. Das Ergebnis für Kostenerstattungen und
Kostenumlagen liege allerdings 120.000,- € unter dem Ansatz. Das Defizit ergebe
sich hier aus der Differenz von Planung und Abschluss. Letztendlich werde die
Differenz durch die über dem Ansatz liegenden Zuweisungen wieder unschädlich
gemacht.
Die
Einkommensteueranteile entwickeln sich seit Jahren ebenfalls sehr positiv.
Lediglich 2010 habe es einen kurzen Einbruch gegeben, der sich mit der
Griechenland-Krise erklären lasse. Ansonsten stellen die
Einkommensteueranteile, genauso wie die Gewerbesteuer, eine konstante und
wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde dar.
Im Bereich der
öffentlich-rechtlichen Entgelte liege das Ergebnis 2018 bei 241.400,21 € und
damit knapp 40.000,- € über dem Haushaltsansatz. Die Mehreinnahmen seien hier
u.a. im Bereich der Feuerwehrgebühren (+18 T€), des Bestattungswesens (+8 T€)
und des Meldewesens (+9 T€) zu verzeichnen.
Die Buchung von (rein
buchhalterischen) Pensionsrückstellungen führe dazu, dass die sonstigen
ordentlichen Erträge über dem Ansatz liegen (+186.289,23 €).
Da u.a. bereits alle
Zahlungen für das Gewerbegebiet Ebbendorf an die NLG geleistet wurden, liegen
die Aufwendungen mit 709.126,30 € unter dem geplanten Ansatz von 846.600,- €.
Die Zinsaufwendungen liegen mit einem Ergebnis von 335.391,04 € ebenfalls fast
43 T€ unter dem geplanten Haushaltsansatz. Die Gemeinde konnte hier durch einen
Darlehensvertrag mit dem Landkreis Osnabrück bessere Konditionen erhalten.
Insgesamt sei das Ergebnis auch dem anhaltend niedrigen Zinsniveau geschuldet.
So konnten laut Herrn Sommer seit 2010 170.000,- € an Zinsaufwendungen
„eingespart“ werden.
Aufwendungen
Bei den Aufwendungen
für das Personal gebe es ebenfalls eine kleine Ersparnis im Vergleich zum
Haushaltsansatz von 2.495.900,- €. Das Ergebnis liege hier bei 2.398.071,85 €.
Im Bereich der
Aufwendungen für die Sach- u. Dienstleistungen seien 338.139,19 € weniger
verausgabt worden als im Haushalt ausgewiesen.
Die Heizkosten seien
in den letzten drei Jahren kontinuierlich gesunken. Besonders positiv sei
jedoch die Entwicklung des Energiebedarfs für die Straßenbeleuchtung. Hier
konnten durch die energetische Sanierung fast 90.000 kWh eingespart werden.
Ferner stellt Herr
Sommer fest, dass sich die Transferaufwendungen über die Jahre fast
verdreifacht haben (2018: +11.369,97 €). Die Gewerbesteuerumlage liege dabei
2018 +92.449,00 €, die Kreisumlage +140.827,- € über dem Haushaltsansatz.
Lediglich bei der Defizitabdeckung für die Kindergärten habe eine leichte
Einsparung (-118.972,58 €) stattgefunden.
Die Schlussbilanz zum
31.12.2018 weise eine Summe von 47.756,25 T€ auf. Da die Umschuldung der
Gemeindewerke (624.809,82 €) über den Kernhaushalt erfolge, sei das
Finanzvermögen im Vergleich zum Vorjahr um 5,39 % angestiegen.
Deutlich positiv sei
auch die Entwicklung der Entschuldung der Gemeinde Hilter.
Haushaltsüberschreitungen
Haushaltsüberschreitungen
im Bereich der Investitionen seien für ein dringend benötigtes Gewerbeprogramm
(+3.013,68 €), die Zahlung einer Schlussrechnung für die Erneuerung der Straße
Im Ellerbruch (+2.092,11 €) und die Urnengemeinschaftsgrabanlage (+8.908,71 €)
erfolgt. Weiterhin mussten Mittel für eine Skulptur der Landesgartenschau
verausgabt werden (+5.950,54 €), da die Kommunen sich zur Übernahme
verpflichtet hatten. Außerdem sei es notwendig gewesen, zusätzlich 110.431,97 €
für die Erneuerung des Asbrocker Wegs bereitzustellen. Im Jahr 2017 standen
309.000,- € für die Maßnahme zur Verfügung. Versehentlich wurde eine
Mittelübertragung nicht beantragt. Dies sei vom RPA bemängelt worden.
Die Verkaufserlöse
aus dem Flächenpool Borgloher Bach seien unter dem Produkt 11172 verbucht
worden, sodass im Ergebnishaushalt der Haushaltsansatz für Grundstücks- und
Gebäudemanagement (Produkt 11171) um 90.537,10 € überschritten wurde.
Durch mehrere
notwendige Unterhaltungsarbeiten an der Schulinfrastruktur seien für die
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (ohne Straßenunterhaltung)
81.604,17 € mehr verausgabt worden als im Haushalt ausgewiesen. Gleichzeitig
seien im Produkt 24310 für die Unterhaltung der Schulinfrastruktur 60.000,- €
veranschlagt worden, sodass der Ansatz eigentlich nur um 21.604,17 €
überschritten worden sei.
Im Bereich der
Abschreibungen seien vom Gesetzgeber offiziell keine Haushaltsüberschreitungen
vorgesehen. Die Ansätze der ehemaligen Grund- und Hauptschule sowie der
Realschule würden aufgrund der veränderten Schulform nicht mehr beplant, hier
fielen jedoch Abschreibungen i. H. v. 48.051,76 € (GHS) und 44.173,05 €
(Realschule) an.
Haushaltsreste
Für das Jahr 2019
seien mehrere – darunter auch mehrjährige – Haushaltsreste gebildet worden.
Unter anderem seien für Lizenzen (Bauakte, Zentrale Vertragsverwaltung)
15.643,42 €, für die Einrichtung von Krippenplätzen 280.003,10 € und die
Flurbereinigung Borgloh-Ost 399.750,22 € veranschlagt worden. Weitere höhere
Haushaltsreste seien für den Breitbandausbau (136.000,- €) und für Fahrzeuge
des Bauhofs gebildet (224.543,91 €) worden. Hier erfolgte die Schlussrechnung
für den Unimog erst 2019.
Aus dem
Ergebnishaushalt sei fast nichts übernommen worden, Ausnahmen bilden lediglich
die Schulbudgets (33.199,93 €) und die Dienst- u. Schutzkleidung der
Freiwilligen Feuerwehr. Hier seien 26.515,73 € für eine Restzahlung im Jahr
2019 benötigt worden. Für die Baumaßnahmen Süderbergschule sei die Übertragung
des Haushaltsrestes nicht vorgenommen worden. Da der Abschluss bereits durch
das RPA geprüft wurde, sei eine Korrektur nicht mehr möglich. Der Betrag werde
jedoch 2020 erneut bereitgestellt.
Abschließend bemerkt
AV Dütemeyer noch einmal das sehr gute Jahresergebnis und betont vor allen
Dingen die reduzierten Zinsaufwendungen sowie die Einsparungen durch die
energetische Sanierung.
Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgende Beschlussvorschläge:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W.
für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.
Dem Bürgermeister wird für das Rechnungsjahr
2018 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.
Die Ergebnisverwendung wird wie folgt
beschlossen:
Jahresüberschuss
2018 i.H.v. insgesamt 1.960.359,85 €
- Ordentliches Jahresergebnis
2018 + 1.960.535,43 €
Der Jahresüberschuss 2018 aus dem ordentlichen
Ergebnis i.H.v. 1.960.535,43 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Außerordentliches Jahresergebnis
2018 - 175,58 €
Das Jahresdefizit
2018 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 175,58 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |