Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück zur Überführung der kommunalen Mittel in die Allgemeine Vorschrift des Landkreises Osnabrück wird beschlossen.

 


BM Schewski legt dar, dass hinsichtlich der gemeindlichen ÖPNV-Zuschusszahlungen eine Anpassung an geltendes Recht vorgenommen müsse.

Künftig soll der Zahlungsverkehr mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abgewickelt werden. Die Höhe der Zuschussbeträge bleibt unverändert.

 

Die Mitglieder des Rates fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 

Enthaltung: