Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 100 „Wellendorf 4/III“ weist für den Großteil des Geltungsbereiches eine Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule und schulergänzende Einrichtungen, Spiel- und Sportplatz sowie soziale Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen aus.

Da es sich bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wellendorf 4/III“ um eine Maßnahme der Innenentwicklung von Flächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Bereiches handelt, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 03. April bis einschließlich 03. Mai 2019 bzw. vom 27. März.2019 bis einschließlich 30. April 2019 durchgeführt.

Die Stellungnahmen in denen Anregungen und Bedenken geäußert wurden, werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Dem Bau- und Planungsausschuss wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

„1.

  Die Anregungen und Bedenken

  -   werden berücksichtigt

 

  Die Anregungen und Bedenken

   -   werden teilweise berücksichtigt

 

   Die Anregungen und Bedenken

   -   werden zurückgewiesen.

 

  2.

   Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und §

   10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr.

   5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplane Nr. 100

   „Wellendorf 4/III“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie

   den textlichen Festsetzungen, hierzu als Satzung.

   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wellendorf 4/III“ erfolgte gemäß

   § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.“  

 


Finanzierung:

 


   1. Die Anregungen und Bedenken

      - der Deutschen Bahn AG

      - des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

      - des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück

      - der Vodafone Kabel Deutschland GmbH

      - der Deutschen Telekom Technik GmbH

      - des Landkreises Osnabrück

       werden berücksichtigt.

 

   2.   Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und

         § 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs.

         1 Nr. 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 100

      „Wellendorf 4/III“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie 

         den textlichen Festsetzungen, hierzu als Satzung.

         Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wellendorf 4/III“ erfolgte gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

 


BM Schewski schildert kurz den Sachverhalt.

 

In Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen des Bau-A und des VA wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst: 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 

Enthaltung: