Beschluss:

 


Herr Wenner nimmt an der Sitzung wieder teil.

 

Herr Enneking von der INeG und Herr Leuschner von der TEN eG stellen das Konzept zur Versorgung des Baugebietes „Erkings Hof“ über ein kaltes Nahwärmenetz vor.

Bei einem kalten Nahwärmenetz beträgt die Temperatur im Netz 5-20 °C. Durch dezentral installierte Wärmepumpen werde die in den Gebäuden erforderliche Vorlauftemperatur erreicht. Die Wärmepumpen in den Gebäuden seien in diesem Konzept Bestandteil des Wärmenetzes und werden vom „Wärmeanbieter“ installiert und betrieben. Die Wärmemessstellen befinden sich hinter den Wärmepumpen. Weiter werde die Gewinnung der Erdwärme mit Hilfe von Erdsonden sowie Erdkollektoren erläutert. Für die Versorgung werden Erdkollektoren auf einer Fläche von rund 2.000 m² im Bereich des Regenrückhaltebeckens sowie im Bereich des Bachablaufes Erdsondenbohrungen geplant. Für die Stromerzeugung sei individuell die Errichtung von Photovoltaik auf den privaten Häusern denkbar. Eventuell könne der Strom in einem gemeinsamen Stromspeicher eingespeist werden. Das kalte Nahwärmenetz kann im Sommer zur Kühlung der mit Fußbodenheizung ausgestatteten Gebäude genutzt werden. Es bestünden gute Voraussetzungen für eine Förderung über die KfW.

 

Frau Roßmann und Herr Meyer von der NLG stellen die bisher angedachten Bebauungsmöglichkeiten im Baugebiet „Erkings Hof“ vor.

 

Herr Meyer betont, dass mit dem Baugebiet Erkings Hof ein zentrumnahes Wohngebiet entsteht. Die NLG sei an einer schnellen Umsetzung des Baugebietes interessiert und werde hierfür andere Projekte hinten anstellen.

 

Frau Roßmann erläutert, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt werden muss. Hierfür sei eine Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan solle zum einen ein “Allgemeines Wohngebiet“ und zum anderen ein “Sondergebiet“ für die Gartenhofbebauung ausweisen.

 

Die bisherigen Überlegungen sehen im oberen Bereich (Deldener Straße) zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss vor. Hier seien jeweils max. 7 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit Stellplätzen, Technik und Kellerräumen vorgesehen. Die Gebäudehöhe betrage maximal 13 Meter. Zusätzlich sei in diesem Bereich ein weiteres 2-geschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss vorgesehen. Hier seien max. 5 Wohneinheiten, Parkflächen im Außenbereich und eine maximale Höhe von 10 Metern vorgesehen.

 

Zusätzlich sei ein Sondergebiet für Gartenhofbebauung geplant. In diesem Bereich sollen 22 eingeschossige Wohnungen entstehen. Die Gebäudehöhe soll auf max. 7 Meter festgesetzt werden. Bisher seien in diesem Bereich vier unterschiedliche Gebäudetypen mit einer Größe von 120 m² bis 160 m² Wohnfläche vorgesehen.

 

Zusätzlich werde im Baugebiet ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit 20 Bauplätzen für max. 2-geschossige Einzel- oder Doppelhäuser ausgewiesen. Die Gebäudehöhe betrage max. 9,5 Meter. Hierzu sollen die Festsetzungen aus den vergangenen Baugebieten „Beckers Wisch“ und „Auf dem Sackslande“ übernommen werden. Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass die Gestaltungsvielfalt der letzten Baugebiete oftmals zu einem negativen Eindruck geführt hat.

 

Frau Roßmann erläutert, dass die Erschließung des Baugebietes über die Straße Erkings Hof sowie die Ringstraße erfolgen soll. Zusätzlich seien zwei neue Stichstraßen im Baugebiet geplant. Fußwegeverbindungen sollen nach Westen zum vorhandenen Fußweg, nach Osten zur Ringstraße und vom Stichweg zwischen dem Graben zur Ringstraße erfolgen. Nach Süden werde eine Verbindung vorbereitet. Der Gemeinde soll in diesem Bereich ein Fahrrecht zugesichert werden, um den Spielplatz erreichen zu können. Im Bebauungsplan seien ein Regenrückhaltebecken sowie die Grabenöffnung des Gewässers 3. Ordnung vorgesehen. Die hierzu notwendigen wasserwirtschaftlichen Vorplanungen werden viel Zeit in Anspruch nehmen.

 

Frau Roßmann führt weiter aus, dass der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Erkings Hof“ schon gefasst worden sei. Eine Beteiligung nach § 4 I BauGB könne im Juli und August erfolgen. Parallel könne die Beteiligung nach § 3 I BauGB erfolgen. Im Sommer/Herbst seien die Stellungnahmen auszuwerten und die Unterlagen für den Auslegungsentwurf zu erarbeiten. Mit einem Auslegungsbeschluss sei im November zu rechnen. Nach Auswertung der Stellungnahmen könne im Februar 2020 der Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Bekanntmachung und Rechtskraft werde nach Prüfung des Landkreises voraussichtlich im Sommer 2020 erfolgen. Nach Ausschreibung, Submission und Durchführung der Erschließungsarbeiten ist Ende 2020 mit der Hochbaureife zu rechnen.

 

Herr Behrenswerth macht deutlich, dass bereits in der Ausschusssitzung vor 4 Wochen erläutert worden ist, dass die 3-geschossigen Mehrfamilienhäuser am höchsten Punkt des Baugebietes stehen. Die bauplanungsrechtlichen Vorschriften seien so auszugestalten, dass es sich max. um 2-geschossige Mehrfamilienhäuser handeln könne.

 

Herr Wenner bekräftigt die Aussage von Herrn Behrenswerth. Die Mehrfamilienhäuser sind auf max. 2 Geschosse plus Staffelgeschoss zu begrenzen. Er befürwortet den Bau einer Tiefgarage. Er bekräftigt weiter, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen worden ist, dass die Wohneinheiten der Gartenhofbebauung zu groß sind. Mindestens eine Häuserzeile solle kleinere Wohneinheiten ohne Staffelgeschoss beinhalten.

 

Herr Meyer betont, dass in der heutigen Sitzung aufgrund der geringen Vorlaufzeit die gleichen Planungen der Mehrfamilienhäuser und der Gartenhofbebauung wie in der vergangenen Ausschusssitzung gezeigt worden sind. Er führt weiter aus, dass für 2-geschossige Mehrfamilienhäuser aus wirtschaftlichen Aspekten keine Tiefgarage gebaut werden könne. Eine Häuserzeile mit kleineren Wohneinheiten sei in der Gartenhofbebauung möglich. Im Verhältnis zu den übrigen Wohneinheiten seien diese jedoch sehr hochpreisig.

 

Herr Meyer bietet an sich zu verpflichten, eine Häuserzeile ohne Staffeldach für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten. Sollte die NLG diese jedoch nicht innerhalb des Zeitraums vermarkten können, müsse die NLG auch die übrigen Häuser mit Staffeldach vermarkten dürfen.

 

Frau Roßmann merkt an, dass mit der jetzigen Formulierung schon 1-geschossige Wohneinheiten gebaut werden könnten.

 

Herr Kallmeyer fasst zusammen, dass die Mehrfamilienhäuser auf 2 Geschosse begrenzt werden sollen und der Wunsch einer Tiefgarage besteht. Er merkt an, dass kleinere Wohneinheiten auch durch die Festsetzung der Höhe einer Häuserzeile umgesetzt werden können.

 

Herr Meyer sichert zu, die Kalkulation auch für ein 2-geschossiges Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage durchzuführen.

 

Herr Wenner bringt positiv zum Ausdruck, dass nun auch ein Zeitplan vorliege.  Er weist noch einmal auf die Dringlichkeit der Umsetzung hin.

 

Frau Abendroth Ausschussvorsitzende fasst abschließend zusammen, dass sich der Ausschuss in der grundsätzlichen Ausrichtung einig sei. Nun liege es an den Beteiligten, das Baugebiet schnellstmöglich zu realisieren und dem Ausschuss einen Auslegungsbeschluss vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: