Sitzung: 06.06.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Herr Wenner nimmt an der Sitzung wieder teil.
Herr Enneking von der INeG und Herr Leuschner von der TEN eG stellen das
Konzept zur Versorgung des Baugebietes „Erkings Hof“ über ein kaltes
Nahwärmenetz vor.
Bei einem kalten Nahwärmenetz beträgt die Temperatur im Netz 5-20 °C.
Durch dezentral installierte Wärmepumpen werde die in den Gebäuden
erforderliche Vorlauftemperatur erreicht. Die Wärmepumpen in den Gebäuden seien
in diesem Konzept Bestandteil des Wärmenetzes und werden vom „Wärmeanbieter“ installiert
und betrieben. Die Wärmemessstellen befinden sich hinter den Wärmepumpen.
Weiter werde die Gewinnung der Erdwärme mit Hilfe von Erdsonden sowie
Erdkollektoren erläutert. Für die Versorgung werden Erdkollektoren auf einer
Fläche von rund 2.000 m² im Bereich des Regenrückhaltebeckens sowie im Bereich
des Bachablaufes Erdsondenbohrungen geplant. Für die Stromerzeugung sei
individuell die Errichtung von Photovoltaik auf den privaten Häusern denkbar.
Eventuell könne der Strom in einem gemeinsamen Stromspeicher eingespeist
werden. Das kalte Nahwärmenetz kann im Sommer zur Kühlung der mit
Fußbodenheizung ausgestatteten Gebäude genutzt werden. Es bestünden gute
Voraussetzungen für eine Förderung über die KfW.
Frau Roßmann und Herr Meyer von der NLG stellen die bisher angedachten
Bebauungsmöglichkeiten im Baugebiet „Erkings Hof“ vor.
Herr Meyer betont, dass mit dem Baugebiet Erkings Hof ein zentrumnahes
Wohngebiet entsteht. Die NLG sei an einer schnellen Umsetzung des Baugebietes
interessiert und werde hierfür andere Projekte hinten anstellen.
Frau Roßmann erläutert, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB
aufgestellt werden muss. Hierfür sei eine Anpassung des Flächennutzungsplanes
notwendig. Der Flächennutzungsplan solle zum einen ein “Allgemeines Wohngebiet“
und zum anderen ein “Sondergebiet“ für die Gartenhofbebauung ausweisen.
Die bisherigen Überlegungen sehen im oberen Bereich (Deldener Straße)
zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss vor. Hier seien
jeweils max. 7 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit Stellplätzen, Technik
und Kellerräumen vorgesehen. Die Gebäudehöhe betrage maximal 13 Meter.
Zusätzlich sei in diesem Bereich ein weiteres 2-geschossiges Mehrfamilienhaus
plus Staffelgeschoss vorgesehen. Hier seien max. 5 Wohneinheiten, Parkflächen
im Außenbereich und eine maximale Höhe von 10 Metern vorgesehen.
Zusätzlich sei ein Sondergebiet für Gartenhofbebauung geplant. In diesem
Bereich sollen 22 eingeschossige Wohnungen entstehen. Die Gebäudehöhe soll auf
max. 7 Meter festgesetzt werden. Bisher seien in diesem Bereich vier
unterschiedliche Gebäudetypen mit einer Größe von 120 m² bis 160 m² Wohnfläche
vorgesehen.
Zusätzlich werde im Baugebiet ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit 20
Bauplätzen für max. 2-geschossige Einzel- oder Doppelhäuser ausgewiesen. Die
Gebäudehöhe betrage max. 9,5 Meter. Hierzu sollen die Festsetzungen aus den
vergangenen Baugebieten „Beckers Wisch“ und „Auf dem Sackslande“ übernommen
werden. Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass die Gestaltungsvielfalt der letzten
Baugebiete oftmals zu einem negativen Eindruck geführt hat.
Frau Roßmann erläutert, dass die Erschließung des Baugebietes über die
Straße Erkings Hof sowie die Ringstraße erfolgen soll. Zusätzlich seien zwei
neue Stichstraßen im Baugebiet geplant. Fußwegeverbindungen sollen nach Westen
zum vorhandenen Fußweg, nach Osten zur Ringstraße und vom Stichweg zwischen dem
Graben zur Ringstraße erfolgen. Nach Süden werde eine Verbindung vorbereitet.
Der Gemeinde soll in diesem Bereich ein Fahrrecht zugesichert werden, um den
Spielplatz erreichen zu können. Im Bebauungsplan seien ein Regenrückhaltebecken
sowie die Grabenöffnung des Gewässers 3. Ordnung vorgesehen. Die hierzu
notwendigen wasserwirtschaftlichen Vorplanungen werden viel Zeit in Anspruch
nehmen.
Frau Roßmann führt weiter aus, dass der Aufstellungsbeschluss für das
Baugebiet „Erkings Hof“ schon gefasst worden sei. Eine Beteiligung nach § 4 I
BauGB könne im Juli und August erfolgen. Parallel könne die Beteiligung nach §
3 I BauGB erfolgen. Im Sommer/Herbst seien die Stellungnahmen auszuwerten und
die Unterlagen für den Auslegungsentwurf zu erarbeiten. Mit einem
Auslegungsbeschluss sei im November zu rechnen. Nach Auswertung der
Stellungnahmen könne im Februar 2020 der Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst
werden. Die Bekanntmachung und Rechtskraft werde nach Prüfung des Landkreises
voraussichtlich im Sommer 2020 erfolgen. Nach Ausschreibung, Submission und
Durchführung der Erschließungsarbeiten ist Ende 2020 mit der Hochbaureife zu
rechnen.
Herr Behrenswerth macht deutlich, dass bereits in der Ausschusssitzung
vor 4 Wochen erläutert worden ist, dass die 3-geschossigen Mehrfamilienhäuser
am höchsten Punkt des Baugebietes stehen. Die bauplanungsrechtlichen
Vorschriften seien so auszugestalten, dass es sich max. um 2-geschossige
Mehrfamilienhäuser handeln könne.
Herr Wenner bekräftigt die Aussage von Herrn Behrenswerth. Die
Mehrfamilienhäuser sind auf max. 2 Geschosse plus Staffelgeschoss zu begrenzen.
Er befürwortet den Bau einer Tiefgarage. Er bekräftigt weiter, dass bereits in
der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen worden ist, dass die
Wohneinheiten der Gartenhofbebauung zu groß sind. Mindestens eine Häuserzeile
solle kleinere Wohneinheiten ohne Staffelgeschoss beinhalten.
Herr Meyer betont, dass in der heutigen Sitzung aufgrund der geringen
Vorlaufzeit die gleichen Planungen der Mehrfamilienhäuser und der
Gartenhofbebauung wie in der vergangenen Ausschusssitzung gezeigt worden sind.
Er führt weiter aus, dass für 2-geschossige Mehrfamilienhäuser aus
wirtschaftlichen Aspekten keine Tiefgarage gebaut werden könne. Eine
Häuserzeile mit kleineren Wohneinheiten sei in der Gartenhofbebauung möglich.
Im Verhältnis zu den übrigen Wohneinheiten seien diese jedoch sehr hochpreisig.
Herr Meyer bietet an sich zu verpflichten, eine Häuserzeile ohne
Staffeldach für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten. Sollte die NLG diese
jedoch nicht innerhalb des Zeitraums vermarkten können, müsse die NLG auch die
übrigen Häuser mit Staffeldach vermarkten dürfen.
Frau Roßmann merkt an, dass mit der jetzigen Formulierung schon
1-geschossige Wohneinheiten gebaut werden könnten.
Herr Kallmeyer fasst zusammen, dass die Mehrfamilienhäuser auf 2
Geschosse begrenzt werden sollen und der Wunsch einer Tiefgarage besteht. Er
merkt an, dass kleinere Wohneinheiten auch durch die Festsetzung der Höhe einer
Häuserzeile umgesetzt werden können.
Herr Meyer sichert zu, die Kalkulation auch für ein 2-geschossiges
Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage durchzuführen.
Herr Wenner bringt positiv zum Ausdruck, dass nun auch ein Zeitplan
vorliege. Er weist noch einmal auf die
Dringlichkeit der Umsetzung hin.
Frau Abendroth Ausschussvorsitzende fasst abschließend zusammen, dass
sich der Ausschuss in der grundsätzlichen Ausrichtung einig sei. Nun liege es
an den Beteiligten, das Baugebiet schnellstmöglich zu realisieren und dem
Ausschuss einen Auslegungsbeschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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