Sitzung: 28.03.2019 Rat
Vorlage: FB4/023/2019
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
hat in der Zeit vom 09.05. bis 23.07.2018
die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 + 2017 vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist als Vorlage im
Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder sichtbar hinterlegt.
Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer
Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat
beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Insgesamt sind keine gravierenden
Prüfungsfeststellungen getroffen worden.
Auf Seite 24 wird ausgeführt, dass zum 31.12.2017
34.954,05 € zu viel an die Pensionsrückstellungen zugeführt wurden. Dies
resultierte aus einem Zahlendreher bei der Berechnung der Rückstellung im
Excel-Tabellenblatt. Da sich hierdurch das Jahresergebnis verschlechtert hat
und keinerlei Zahlungsströme zu verzeichnen sind (rein buchhalterische
Buchung), kann der Fehler problemlos im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden.
Darüber hinaus wird angemerkt (Seite 12), dass für die
am Abschlussstichtag noch nicht vorliegende Schlussrechnung des Treuhandkontos
„Gewerbegebiet Ebbendorf“ Rückstellungen hätten gebildet werden sollen. Da bei
Abschlusserstellung vorherzusehen war, dass sich der Saldo gegenüber (dem auch
bilanzierten) dem Vorjahressaldo verbessert, wurde seitens der Kämmerei hierauf
bewusst verzichtet.
Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in
regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen.
Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die Grenze zur
Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt, kann anhand
der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an
Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden.
In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber Kommunen die Möglichkeit, auf eine körperliche
Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO).
Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:
„Insgesamt ist festzustellen, dass
·
der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
·
die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[…]
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung
über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
„ Die Jahresrechnungen der
Gemeinde Hilter a.T.W. für die Haushaltsjahr 2016 und 2017 werden
festgestellt.“
„ Dem Bürgermeister wird für
die Rechnungsjahre 2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„ Die Ergebnisverwendung wird
wie folgt beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2016
i.H.v.
insgesamt 1.374.560,98 €
1.1 Ordentliches Jahresergebnis 2016 + 1.119.677,91 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i.H.v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2016 + 254.883,07 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v.
254.883,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
2.
Jahresüberschuss 2017
i.H.v.
insgesamt 3.579.024,76 €
2.1 Ordentliches Jahresergebnis 2017 + 3.712.341,28 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i.H.v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2016 – 133.316,52 €
Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v.
133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses entnommen.
Finanzierung:
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Hilter a.T.W.
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden festgestellt.
Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre
2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.
Die Ergebnisverwendung wird wie folgt
beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2016 i.H.v. insgesamt 1.374.560,98 €
1.1
Ordentliches Jahresergebnis
2016 + 1.119.677,91 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i. H. v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2
Außerordentliches Jahresergebnis
2016 + 254.883,07 €
Der Jahresüberschuss
2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 254.883,07 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.
Jahresüberschuss 2017 i.H.v. insgesamt 3.579.024,76 €
2.1 Ordentliches Jahresergebnis 2017 +
3.712.341,28 €
Der Jahresüberschuss 2017 aus dem ordentlichen
Ergebnis i. H. v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2017 –
133.316,52 €
Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis
i. H. v. 133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses entnommen.
Der Prüfungsbericht des Landkreises Osnabrück ist dem Fach-A in seiner Sitzung am 07.03.2019 vorgestellt worden.
Herr Sommer legt die zentralen Ergebnisse der stattgefundenen Beratung nochmals kurz dar.
Die Mitglieder des Rates gelangen zu folgendem einstimmigen Beschluss:
(Enthaltung des Bürgermeisters bei Erteilung der Entlastung)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|