Sitzung: 28.03.2019 Rat
Vorlage: FB4/022/2019
Sachverhalt:
Anlagen:
Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender
Beschlussvorschlag gefasst:
„Die
Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2017
wird festgestellt.“
„Dem
Bürgermeister wird für Wirtschaftsjahr gemäß § 129 I NKomVG Entlastung
erteilt.“
„Die
Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:
Ordentliches
Jahresergebnis
Der ordentliche Jahresüberschuss 2017 i.H.v.
377.873,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.“
- Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Intecon GmbH
Finanzierung:
Die
Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr
2017 wird festgestellt.
Dem Bürgermeister wird für
das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß § 129 I NKomVG
Entlastung erteilt.
Die Ergebnisverwendung wird
wie folgt beschlossen:
Ordentliches Jahresergebnis
Der ordentliche Jahresüberschuss 2017 i.H.v.
377.873,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Herr Sommer trägt in Anlehnung an die Beratungen des Fach-A am 14.02.2019 das Ergebnis des Prüfungsberichtes zusammenfassend vor. Dem Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke sei durch die Intecon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.
Durch die Mitglieder des Rates wird hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst: (Enthaltung des Bürgermeisters bei Erteilung der Entlastung)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|