Sachverhalt:

 

 


Anlagen:

 


Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 

 

„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2017 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für Wirtschaftsjahr gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

  

Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2017 i.H.v. 377.873,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 

 

-       Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Intecon GmbH

 

 

 


Finanzierung:

 


  Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr

2017 wird festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß § 129 I NKomVG

Entlastung erteilt.

 

Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

 

Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2017 i.H.v. 377.873,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 


Herr Sommer trägt in Anlehnung an die Beratungen des Fach-A am 14.02.2019 das Ergebnis des Prüfungsberichtes zusammenfassend vor. Dem Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke sei durch die Intecon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.

 

Durch die Mitglieder des Rates wird hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst: (Enthaltung des Bürgermeisters bei Erteilung der Entlastung)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

 

Enthaltung: