Sachverhalt:

 

Der frei werdende Sitz geht aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf die zweite Ersatzperson (Listenwahl) des Wahlvorschlages der CDU Frau Claudia Porcher über. Der Sitzübergang wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) und die Pflichtenbelehrung (§§ 40 bis 43 NKomVG) sind durch den Bürgermeister vorzunehmen

 


 

 


 

 


 

 


Beschluss:

 


Aufgrund des Wahlergebnisses der letzten Kommunalwahl geht der frei werdende Sitz entsprechend der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf Frau Claudia Porcher als zweite Ersatzperson (Listenwahl) des Wahlvorschlages der CDU über.

 

RV Wenner begrüßt Frau Porcher als neues Ratsmitglied.

 

BM Schewski nimmt anschließend die förmliche Verpflichtung von Frau Porcher vor. Er weist auf die mit der Mandatsannahme verbundenen Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie der Treuepflicht gem. der §§ 40 – 43 NKomVG hin.

 

Frau Porcher erklärt durch ihre Unterschrift, auf diese Pflichten hingewiesen worden zu sein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: