Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der als Vorlage übersandten Form beschlossen.

 


a)      Beratung über die vom Betriebs- und Feuerwehrausschuss zurückgestellten Anträge der FFW Hilter

Herr Sommer berichtet, dass im Rahmen der Sitzung des Betriebs- und Feuerwehrausschusses zwei Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Hilter aufgrund weiteren Beratungsbedarfs in den Fraktionen zurückgestellt worden seien. Eine Entscheidung solle im Finanzausschuss getroffen werden. Zum einen gehe es um die Beschaffung von LED-Flutlichtstrahlern und einem Knicklampenset für die Ortswehr Borgloh (2.500,- €), zum anderen um die Beschaffung einer Großflächenleuchte LF 20 inkl. Stativ für die Ortswehr Hilter (4.200,- €).

 

Für den Ersatz bzw. die Anschaffung von Geräten stünde ein pauschaler Betrag von 17.000,- € pro Jahr an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Die Finanzierbarkeit wäre somit gegeben.

 

AV Dütemeyer stellt die Anträge zur Diskussion.

 

Frau Rottmann erläutert, dass sich die Fraktion der CDU über die Anschaffungen bereits beraten habe und diesen vollumfänglich zustimmen würde.

Weitere Wortmeldungen und Anmerkungen gibt es nicht. AV Dütemeyer bittet um Abstimmung.

 

Der Finanzausschuss gibt dem Antrag auf Anschaffung eines LED-Flutlichtstrahlers inkl. Koffer sowie einem Knicklampenset für die Ortswehr Borgloh einstimmig statt.

Der Finanzausschuss gibt dem Antrag auf Anschaffung einer Großflächenleuchte LF 20 inkl. Stativ für die Ortswehr Hilter einstimmig statt.

 

 

b)      Haushaltsplanberatungen 2019

 

Im Folgenden gibt Herr Sommer den Ausschussmitgliedern einen Gesamtüberblick über den Haushalt 2019 und die relevanten Einzelprodukte.

 

Finanz- und Steuerverwaltung

Die Aufwendungen und Erträge im Produkt „Finanz- und Steuerverwaltung" (11151) werden gegenüber dem Vorjahr etwas höher eingeplant. Im Bereich Kostenerstattungen/ -umlage werden 2.000,- € weniger veranschlagt als im Jahr 2018, die Erträge für öffentlich-rechtliche Entgelte steigen um 8.000,- €.

 

Für den Bereich der Aufwendungen weist Herr Sommer darauf hin, dass die Gemeinde ab 2021 voll umsatzsteuerpflichtig werde. Aus diesem Grund seien zusätzliche Schulungen der Rathausmitarbeiter notwendig. Voraussichtlich finden diese Ende 2019 bzw. im Jahr 2020 statt. Es würden entsprechend erhöhte Aufwendungen im Bereich Aus- und Fortbildung i. H. v. 10.000,- € veranschlagt werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöhen sich insgesamt um 12.500,- €. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 336.100,- € und erhöhen sich damit um 6.100,- € gegenüber dem Vorjahr.

 

Weiterhin berichtet Herr Sommer, dass derzeit zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die gesetzlich festgeschriebene Verzinsung von 6 % für Steuernachzahlungen laufen. Gegen die Gemeinde Hilter sei bereits ebenfalls geklagt worden. Vorsichtshalber würden die Gerichtsaufwendungen entsprechend einmalig um 4.000,- € erhöht werden. Ferner werde mit keinen Zinsaufwendungen gerechnet, die sonstigen Geschäftsaufwendungen sorgen hier für eine Erhöhung des Ansatzes und umfassen 11.100,- € für Negativzinsen.

 

Im Bereich der investiven Maßnahmen seien für das Jahr 2019 20.000,- € im Haushalt eingeplant. Im Rahmen der Digitalisierung soll hieraus in Lizenzen für das Bürgerportal Open Rathaus, die Annahme von E-Rechnungen und in Lizenzen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand investiert werden.

 

Elektrizitäts- und Gasversorgung

Die Produkte „Elektrizitäts-“ (53110) und „Gasversorgung“ (53210) umfassen lediglich die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben. Diese werden sich im Jahr 2019 auf insgesamt 323.500,- € belaufen.

 

Wirtschaftsförderung

Im Produkt „Wirtschaftsförderung“ (57110) sei der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen unverändert übernommen worden. Besonders herauszustellen sei die Verminderung der Zins- und Tilgungsaufwendungen um 100.000,- € im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür sei vor allen Dingen die erfolgreiche Ablösung des Treuhandvertrags für das „Gewerbegebiet Ebbendorf“ mit der NLG. Für das Jahr 2019 sei mit keinen Zinsaufwendungen im Bereich der Wirtschaftsförderung zu rechnen. Sowohl die Geschäftsaufwendungen mit 2.000,- €, als auch die Transferaufwendungen mit 1.500,- € seien in gleicher Höhe wie im Vorjahr vorgesehen.

 

Steuern und sonstige Abgaben

Das Produkt „Steuern und sonstige Abgaben“ (61110) weist im Haushaltsplan 2019 Steuereinnahmen i. H. v. von 12.113.300,- € aus.

 

Unter anderem seien die Gewerbesteuererträge mit 5.100.000,- € und damit um 100.000,- € erhöht festgesetzt worden. Herr Sommer verdeutlicht diese Erhöhung mit einer Grafik zur Entwicklung der Gewerbesteuer in den letzten Jahren. Demnach sei  für die nächsten vier Jahre einschließlich dem Jahr 2019 in diesem Bereich mit Mindesterträgen von 5,1 Mio. € zu rechnen.

 

Außerdem erhöhe sich aufgrund der generell guten konjunkturellen Lage der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2019 um 494.000,- €.. Die Einkommensteueranteile stellen für den Gemeindehaushalt eine konstante Einnahmequelle dar. Herr Sommer rechnet bei einer weiterhin anhaltenden konjunkturellen Hochphase mit einer stetigen Steigung der Einkommensteueranteile.

 

Die Erträge aus den Umsatzsteueranteilen werden voraussichtlich auf 714.100,- € (- 22.000,- €) sinken. Des Weiteren stellt der Bund den Kommunen zur finanziellen Entlastung im Jahr 2019 weitere 5 Mrd. Euro zur Verfügung. 2019 gehe der gemeindliche Anteil geringfügig von 2,76 Mrd. € auf 2,4 Mrd. € zurück.

 

Erfreulich sei, dass die Gemeinde im Jahr 2019 Schlüsselzuweisungen i. H. v. 166.000,- € erhalte. Die Zuwendungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises belaufen sich auf 209.000,- €.

Darüber hinaus erläutert Herr Sommer die Entwicklung des Finanzausgleiches. Da die Hebesätze der Gemeinde unter dem Landesdurchschnitt liegen, „verliere“ die Gemeinde ca. 45.000,- € an Finanzausgleichszahlungen im Jahr 2019.

 

Die Transferaufwendungen im Produkt „Steuern und sonst. Abgaben“ (61110) belaufen sich im Haushaltsjahr 2019 auf 5.949.300,- €. Für die Berechnung der Kreisumlage sei ein Satz von 44 % eingeplant, sie verringere sich damit auf 4.991.800,- €. Die Gewerbesteuerumlage werde ab dem Jahr 2020 deutlich sinken (- 451.600,- €). Es seien keine Aufwendungen für die Finanzausgleichsumlage eingeplant.

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Herr Sommer erklärt, dass für die Verzinsung von Steuernachforderungen Erträge i. H. v. 20.000,- € im Produkt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ (61210) veranschlagt seien. Die Zinsaufwendungen werden von 359.000,- € auf 308.000,- € reduziert. Die Gemeinde profitiere vom derzeitigen Zinsniveau. Momentan fallen zudem für das Guthaben Negativzinsen an.

 

Weiterhin erläutert Herr Sommer die Veränderungen am Ergebnis- und investiven Finanzhaushalt durch die Verwaltung und die Fachausschüsse. Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken sei von der Verwaltung auf 170.000,- € festgesetzt worden. Die Freiwillige Feuerwehr Hilter erhalte weitere 60.000,- € für die Anschaffung des Fahrzeugs LF 20. Daneben erhöhe sich der Ansatz für die Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr auf weitere 18.000,- €, wovon 3.000,- € für Dienstkleidung für inoffizielle Anlässe der Ortswehr Hilter eingeplant seien. Außerdem erhalte der TUS Borgloh Zuschüsse i. H. v. 20.000,- € für die Umgestaltung des Eingangsbereiches und des Tribünenbereiches. Das Digitalpaket für die Schulen werde zu 90 % gegenfinanziert und sei mit 30.000,- € veranschlagt. Eine Aufstockung wäre in Form einer überplanmäßigen Ausgabe möglich. Um zusätzliche Räumlichkeiten für die Grundschule Borgloh zu gewinnen, soll die Wohnung in der Schulstr. 7 ertüchtigt werden. Hierfür seien 70.000,- € veranschlagt.

 

Haushaltsplan 2019 (Gesamtüberblick)

Herr Sommer gibt dem Ausschuss einen Gesamtüberblick über den Haushaltsplan 2019. Das Jahresergebnis liege – im Gegensatz zum Verwaltungsentwurf – bei voraussichtlich

-388.600,- €. Aufgrund hoher (buchhalterischer) Rücklagen sei dieses Ergebnis jedoch als unproblematisch zu betrachten. 2020 betrage das Jahresergebnis voraussichtlich +1.132.200,- €. Der hohe Einmaleffekt in 2019 entstehe durch viele einmalig hohe Unterhaltungsaufwendungen, beispielsweise seien insgesamt 500.000,- € für die Straßenunterhaltung, 71.000,- € für die provisorische Kita und 70.000,- € für die bereits erwähnte Raumerweiterung der Grundschule Borgloh eingeplant. Zudem werde die Gewerbesteuerumlage ab 2020 um ca. 451.600,- € absinken.

Im direkten Vergleich mit dem Landkreis sei die Gemeinde Hilter im Bereich der Personalkosten laut Herrn Sommer immer noch sehr gut aufgestellt.

 

Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im November 2018 seien für das Jahr 2019 Steuereinnahmen i. H. v. 114,2 Mrd. € kalkuliert worden. Dies entspreche einem Zuwachs von 2,7 %. Die auf den Schätzungen basierenden Orientierungsdaten sehen einen Einkommensteueranteil der Gemeinden von 6,1 % für das Jahr 2019, für die Folgejahre bis 2022 von 6 % bzw. 6,5 % vor. Der Gewerbesteueranteil werde aufgrund der Absenkung der Gewerbesteuerumlage einmalig im Jahr 2020 auf 13,5 % ansteigen.

 

Ferner zeigt Herr Sommer auf, dass sich das Jahresergebnis relativ synchron zu den Gewerbesteuererträgen entwickle. Demzufolge bleibe die Gewerbesteuer weiterhin die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde.

 

In Bezug auf die Investitionen erläutert Herr Sommer, dass sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2020 immens hohe Investitionsvolumina eingeplant seien. Herausragende Positionen seien hier mit insgesamt 600.000,- € in 2019 und weiteren 2 Mio. € in 2020 sowie 600.000,- € im Jahr 2021 vor allen Dingen die Errichtung von Krippenplätzen und der An-/Um-/Neubau der Schule Wellendorf.

Trotz des hohen Investitionsvolumens weise die Gemeinde Hilter jedoch keine negativen Kassenbestände auf.

 

Im Kernhaushalt der Gemeinde laufen zum 15.04.2019 und 30.03.2019 Darlehen aufgrund auslaufender Zinsbindung aus, eine Umschuldung sei im Haushalt aber nicht vorgesehen. Die Darlehen sollen voll ausgelöst werden. Insgesamt werden ca. 1,35 Mio. € getilgt.

 

Für die Gemeindewerke soll ein Darlehen i. H. v. 263.000 € aufgenommen werden. Infolgedessen handle es sich 2019 um einen genehmigungspflichtigen Haushalt.

 

Herr Sommer fasst die wichtigsten Punkte zusammen und betont die Fortsetzung der potenziell positiven Entwicklung der Vorjahre. Trotz hoher – und in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter steigender – Investitionsvolumina (u. a. für den Schul-Kita-Komplex Wellendorf) und den überdurchschnittlich großen Unterhaltungsaufwand im Bereich der Schulen und des Straßenbaus, könne sich die Gemeinde mit ca. 1,3 Mio. € deutlich entschulden.

Er präsentiert den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 und erläutert kurz die einzelnen Punkte.

 

Abschließend bemerkt AV Dütemeyer, dass die Investitionen in den letzten Jahren nach Dringlichkeit priorisiert worden seien und einige Investitionen deshalb zunächst hätten zurückgestellt werden müssen. Im Jahr 2019 sei es der Gemeinde nun erfreulicherweise möglich sich einer breiteren Investitionstätigkeit zu widmen und notwendige Maßnahmen im Bereich der Schulen, der IT und des Straßenbaus zu realisieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0