Sitzung: 07.03.2019 Finanzausschuss
Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
wird in der als Vorlage übersandten Form beschlossen.
a)
Beratung über die vom Betriebs- und Feuerwehrausschuss
zurückgestellten Anträge der FFW Hilter
Herr Sommer berichtet, dass im Rahmen der
Sitzung des Betriebs- und Feuerwehrausschusses zwei Anträge der Freiwilligen
Feuerwehr Hilter aufgrund weiteren Beratungsbedarfs in den Fraktionen
zurückgestellt worden seien. Eine Entscheidung solle im Finanzausschuss
getroffen werden. Zum einen gehe es um die Beschaffung von
LED-Flutlichtstrahlern und einem Knicklampenset für die Ortswehr Borgloh
(2.500,- €), zum anderen um die Beschaffung einer Großflächenleuchte LF 20
inkl. Stativ für die Ortswehr Hilter (4.200,- €).
Für den Ersatz bzw. die Anschaffung von Geräten
stünde ein pauschaler Betrag von 17.000,- € pro Jahr an Haushaltsmitteln zur
Verfügung. Die Finanzierbarkeit wäre somit gegeben.
AV Dütemeyer stellt die Anträge zur Diskussion.
Frau Rottmann erläutert, dass sich die Fraktion
der CDU über die Anschaffungen bereits beraten habe und diesen vollumfänglich
zustimmen würde.
Weitere Wortmeldungen und Anmerkungen gibt es
nicht. AV Dütemeyer bittet um Abstimmung.
Der Finanzausschuss gibt dem Antrag auf Anschaffung
eines LED-Flutlichtstrahlers inkl. Koffer sowie einem Knicklampenset für die
Ortswehr Borgloh einstimmig statt.
Der Finanzausschuss gibt dem Antrag auf
Anschaffung einer Großflächenleuchte LF 20 inkl. Stativ für die Ortswehr Hilter
einstimmig statt.
b)
Haushaltsplanberatungen 2019
Im Folgenden gibt Herr Sommer den
Ausschussmitgliedern einen Gesamtüberblick über den Haushalt 2019 und die
relevanten Einzelprodukte.
Finanz- und Steuerverwaltung
Die Aufwendungen und Erträge im Produkt „Finanz-
und Steuerverwaltung" (11151) werden gegenüber dem Vorjahr etwas höher
eingeplant. Im Bereich Kostenerstattungen/ -umlage werden 2.000,- € weniger
veranschlagt als im Jahr 2018, die Erträge für öffentlich-rechtliche Entgelte
steigen um 8.000,- €.
Für den Bereich der Aufwendungen weist Herr
Sommer darauf hin, dass die Gemeinde ab 2021 voll umsatzsteuerpflichtig werde.
Aus diesem Grund seien zusätzliche Schulungen der Rathausmitarbeiter notwendig.
Voraussichtlich finden diese Ende 2019 bzw. im Jahr 2020 statt. Es würden
entsprechend erhöhte Aufwendungen im Bereich Aus- und Fortbildung i. H. v.
10.000,- € veranschlagt werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
erhöhen sich insgesamt um 12.500,- €. Die Personalaufwendungen belaufen sich
auf 336.100,- € und erhöhen sich damit um 6.100,- € gegenüber dem Vorjahr.
Weiterhin berichtet Herr Sommer, dass derzeit
zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die gesetzlich
festgeschriebene Verzinsung von 6 % für Steuernachzahlungen laufen. Gegen die
Gemeinde Hilter sei bereits ebenfalls geklagt worden. Vorsichtshalber würden
die Gerichtsaufwendungen entsprechend einmalig um 4.000,- € erhöht werden.
Ferner werde mit keinen Zinsaufwendungen gerechnet, die sonstigen
Geschäftsaufwendungen sorgen hier für eine Erhöhung des Ansatzes und umfassen
11.100,- € für Negativzinsen.
Im Bereich der investiven Maßnahmen seien für
das Jahr 2019 20.000,- € im Haushalt eingeplant. Im Rahmen der Digitalisierung
soll hieraus in Lizenzen für das Bürgerportal Open Rathaus, die Annahme von
E-Rechnungen und in Lizenzen für die
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand investiert werden.
Elektrizitäts- und Gasversorgung
Die Produkte „Elektrizitäts-“ (53110) und
„Gasversorgung“ (53210) umfassen lediglich die Einnahmen aus den
Konzessionsabgaben. Diese werden sich im Jahr 2019 auf insgesamt 323.500,- €
belaufen.
Wirtschaftsförderung
Im Produkt „Wirtschaftsförderung“ (57110) sei der
Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen unverändert übernommen
worden. Besonders herauszustellen sei die Verminderung der Zins- und
Tilgungsaufwendungen um 100.000,- € im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür sei
vor allen Dingen die erfolgreiche Ablösung des Treuhandvertrags für das „Gewerbegebiet
Ebbendorf“ mit der NLG. Für das Jahr 2019 sei mit keinen Zinsaufwendungen im
Bereich der Wirtschaftsförderung zu rechnen. Sowohl die Geschäftsaufwendungen
mit 2.000,- €, als auch die Transferaufwendungen mit 1.500,- € seien in
gleicher Höhe wie im Vorjahr vorgesehen.
Steuern und sonstige Abgaben
Das Produkt „Steuern und sonstige Abgaben“ (61110)
weist im Haushaltsplan 2019 Steuereinnahmen i. H. v. von 12.113.300,- € aus.
Unter anderem seien die Gewerbesteuererträge mit
5.100.000,- € und damit um 100.000,- € erhöht festgesetzt worden. Herr Sommer
verdeutlicht diese Erhöhung mit einer Grafik zur Entwicklung der Gewerbesteuer
in den letzten Jahren. Demnach sei für
die nächsten vier Jahre einschließlich dem Jahr 2019 in diesem Bereich mit
Mindesterträgen von 5,1 Mio. € zu rechnen.
Außerdem erhöhe sich aufgrund der generell guten
konjunkturellen Lage der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2019 um
494.000,- €.. Die Einkommensteueranteile stellen für den Gemeindehaushalt eine
konstante Einnahmequelle dar. Herr Sommer rechnet bei einer weiterhin
anhaltenden konjunkturellen Hochphase mit einer stetigen Steigung der
Einkommensteueranteile.
Die Erträge aus den Umsatzsteueranteilen werden
voraussichtlich auf 714.100,- € (- 22.000,- €) sinken. Des Weiteren stellt der
Bund den Kommunen zur finanziellen Entlastung im Jahr 2019 weitere 5 Mrd. Euro
zur Verfügung. 2019 gehe der gemeindliche Anteil geringfügig von 2,76 Mrd. €
auf 2,4 Mrd. € zurück.
Erfreulich sei, dass die Gemeinde im Jahr 2019
Schlüsselzuweisungen i. H. v. 166.000,- € erhalte. Die Zuwendungen für Aufgaben
des übertragenen Wirkungskreises belaufen sich auf 209.000,- €.
Darüber hinaus erläutert Herr Sommer die Entwicklung
des Finanzausgleiches. Da die Hebesätze der Gemeinde unter dem Landesdurchschnitt
liegen, „verliere“ die Gemeinde ca. 45.000,- € an Finanzausgleichszahlungen im
Jahr 2019.
Die Transferaufwendungen im Produkt „Steuern und
sonst. Abgaben“ (61110) belaufen sich im Haushaltsjahr 2019 auf 5.949.300,- €.
Für die Berechnung der Kreisumlage sei ein Satz von 44 % eingeplant, sie
verringere sich damit auf 4.991.800,- €. Die Gewerbesteuerumlage werde ab dem
Jahr 2020 deutlich sinken (- 451.600,- €). Es seien keine Aufwendungen für die
Finanzausgleichsumlage eingeplant.
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Herr Sommer erklärt, dass für die Verzinsung von
Steuernachforderungen Erträge i. H. v. 20.000,- € im Produkt „Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft“ (61210) veranschlagt seien. Die Zinsaufwendungen
werden von 359.000,- € auf 308.000,- € reduziert. Die Gemeinde profitiere vom
derzeitigen Zinsniveau. Momentan fallen zudem für das Guthaben Negativzinsen
an.
Weiterhin erläutert Herr Sommer die Veränderungen am
Ergebnis- und investiven Finanzhaushalt durch die Verwaltung und die Fachausschüsse.
Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken sei von der Verwaltung auf 170.000,-
€ festgesetzt worden. Die Freiwillige Feuerwehr Hilter erhalte weitere 60.000,-
€ für die Anschaffung des Fahrzeugs LF 20. Daneben erhöhe sich der Ansatz für
die Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr auf weitere 18.000,- €, wovon
3.000,- € für Dienstkleidung für inoffizielle Anlässe der Ortswehr Hilter
eingeplant seien. Außerdem erhalte der TUS Borgloh Zuschüsse i. H. v. 20.000,-
€ für die Umgestaltung des Eingangsbereiches und des Tribünenbereiches. Das
Digitalpaket für die Schulen werde zu 90 % gegenfinanziert und sei mit 30.000,-
€ veranschlagt. Eine Aufstockung wäre in Form einer überplanmäßigen Ausgabe
möglich. Um zusätzliche Räumlichkeiten für die
Grundschule Borgloh zu gewinnen, soll die Wohnung in der Schulstr. 7 ertüchtigt
werden. Hierfür seien 70.000,- € veranschlagt.
Haushaltsplan 2019 (Gesamtüberblick)
Herr Sommer gibt dem Ausschuss einen Gesamtüberblick über
den Haushaltsplan 2019. Das Jahresergebnis liege – im Gegensatz zum
Verwaltungsentwurf – bei voraussichtlich
-388.600,- €. Aufgrund hoher (buchhalterischer)
Rücklagen sei dieses Ergebnis jedoch als unproblematisch zu betrachten. 2020
betrage das Jahresergebnis voraussichtlich +1.132.200,- €. Der hohe
Einmaleffekt in 2019 entstehe durch viele einmalig hohe
Unterhaltungsaufwendungen, beispielsweise seien insgesamt 500.000,- € für die
Straßenunterhaltung, 71.000,- € für die provisorische Kita und 70.000,- € für
die bereits erwähnte Raumerweiterung der Grundschule Borgloh eingeplant. Zudem
werde die Gewerbesteuerumlage ab 2020 um ca. 451.600,- € absinken.
Im direkten Vergleich mit dem Landkreis sei die
Gemeinde Hilter im Bereich der Personalkosten laut Herrn Sommer immer noch sehr
gut aufgestellt.
Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ im November 2018 seien für das Jahr 2019 Steuereinnahmen i.
H. v. 114,2 Mrd. € kalkuliert worden. Dies entspreche einem Zuwachs von 2,7 %.
Die auf den Schätzungen basierenden Orientierungsdaten sehen einen
Einkommensteueranteil der Gemeinden von 6,1 % für das Jahr 2019, für die
Folgejahre bis 2022 von 6 % bzw. 6,5 % vor. Der Gewerbesteueranteil werde
aufgrund der Absenkung der Gewerbesteuerumlage einmalig im Jahr 2020 auf 13,5 %
ansteigen.
Ferner zeigt Herr Sommer auf, dass sich das
Jahresergebnis relativ synchron zu den Gewerbesteuererträgen entwickle.
Demzufolge bleibe die Gewerbesteuer weiterhin die wichtigste Einnahmequelle der
Gemeinde.
In Bezug auf die Investitionen erläutert Herr Sommer,
dass sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2020 immens hohe Investitionsvolumina
eingeplant seien. Herausragende Positionen seien hier mit insgesamt 600.000,- €
in 2019 und weiteren 2 Mio. € in 2020 sowie 600.000,- € im Jahr 2021 vor allen
Dingen die Errichtung von Krippenplätzen und der An-/Um-/Neubau der Schule
Wellendorf.
Trotz des hohen Investitionsvolumens weise die
Gemeinde Hilter jedoch keine negativen Kassenbestände auf.
Im Kernhaushalt der Gemeinde laufen zum 15.04.2019 und
30.03.2019 Darlehen aufgrund auslaufender Zinsbindung aus, eine Umschuldung sei
im Haushalt aber nicht vorgesehen. Die Darlehen sollen voll ausgelöst werden.
Insgesamt werden ca. 1,35 Mio. € getilgt.
Für die Gemeindewerke soll ein Darlehen i. H. v.
263.000 € aufgenommen werden. Infolgedessen handle es sich 2019 um einen
genehmigungspflichtigen Haushalt.
Herr Sommer fasst die wichtigsten Punkte zusammen und
betont die Fortsetzung der potenziell positiven Entwicklung der Vorjahre. Trotz
hoher – und in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter steigender –
Investitionsvolumina (u. a. für den Schul-Kita-Komplex Wellendorf) und den
überdurchschnittlich großen Unterhaltungsaufwand im Bereich der Schulen und des
Straßenbaus, könne sich die Gemeinde mit ca. 1,3 Mio. € deutlich entschulden.
Er präsentiert den Entwurf der Haushaltssatzung 2019
und erläutert kurz die einzelnen Punkte.
Abschließend bemerkt AV Dütemeyer, dass die
Investitionen in den letzten Jahren nach Dringlichkeit priorisiert worden seien
und einige Investitionen deshalb zunächst hätten zurückgestellt werden müssen.
Im Jahr 2019 sei es der Gemeinde nun erfreulicherweise möglich sich einer
breiteren Investitionstätigkeit zu widmen und notwendige Maßnahmen im Bereich
der Schulen, der IT und des Straßenbaus zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |