Herr Sommer informiert die Ausschussmitglieder, dass der Prüfungsbericht des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 nur noch zur Kenntnis zu nehmen sei, da der Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Hilter a.T.W. bereits den politischen Gremien vorgelegt worden sei. Die Präsentation sei in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.02.2018 erfolgt, der Rat habe am 13.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 wird beschlossen.“

 

Die Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück sei daraufhin im Frühjahr 2018 erfolgt. Der Prüfungsbericht weise, abgesehen von nicht eingehaltenen Fristen zur Aufstellung, keinerlei kritische Bemerkungen auf. Es wurde folgende Schlussfeststellung getroffen:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewon-nenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss 2016 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Hilter a. T. W. und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Der Konsolidie-rungsbericht stehen in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zu-treffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Hilter a. T. W..“

 

Herr Sommer erklärt, dass nach § 129 I S. 2 NKomVG der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters dem Rat vorzulegen sei. Eine Stellungnahme des Bürgermeisters sei jedoch in diesem Fall nicht erforderlich gewesen, da der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes keinerlei Beanstandungen enthalte.

 

Der Prüfungsbericht ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.