Sitzung: 07.03.2019 Finanzausschuss
Vorlage: FB4/025/2019
Herr Sommer informiert die Ausschussmitglieder,
dass der Prüfungsbericht des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 nur noch zur
Kenntnis zu nehmen sei, da der Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Hilter a.T.W.
bereits den politischen Gremien vorgelegt worden sei. Die Präsentation sei in
der Sitzung des Finanzausschusses am 20.02.2018 erfolgt, der Rat habe am
13.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 wird
beschlossen.“
Die Prüfung des Abschlusses durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück sei daraufhin im Frühjahr 2018
erfolgt. Der Prüfungsbericht weise, abgesehen von nicht eingehaltenen Fristen
zur Aufstellung, keinerlei kritische Bemerkungen auf. Es wurde folgende
Schlussfeststellung getroffen:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen
Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes
aufgrund der bei der Prüfung gewon-nenen Erkenntnisse entspricht der
Gesamtabschluss 2016 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde Hilter a. T. W. und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Der
Konsolidie-rungsbericht stehen in Einklang mit dem Gesamtabschluss und
vermittelt insgesamt ein zu-treffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde
Hilter a. T. W..“
Herr Sommer erklärt, dass nach § 129 I S. 2
NKomVG der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit einer Stellungnahme
des Bürgermeisters dem Rat vorzulegen sei. Eine Stellungnahme des
Bürgermeisters sei jedoch in diesem Fall nicht erforderlich gewesen, da der
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes keinerlei Beanstandungen enthalte.
Der Prüfungsbericht ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.