Sitzung: 07.03.2019 Finanzausschuss
Vorlage: FB4/023/2019
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
hat in der Zeit vom 09.05. bis 23.07.2018
die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 + 2017 vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist als Vorlage im
Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder sichtbar hinterlegt.
Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer
Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat
beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Insgesamt sind keine gravierenden
Prüfungsfeststellungen getroffen worden.
Auf Seite 24 wird ausgeführt, dass zum 31.12.2017
34.954,05 € zu viel an die Pensionsrückstellungen zugeführt wurden. Dies
resultierte aus einem Zahlendreher bei der Berechnung der Rückstellung im
Excel-Tabellenblatt. Da sich hierdurch das Jahresergebnis verschlechtert hat
und keinerlei Zahlungsströme zu verzeichnen sind (rein buchhalterische
Buchung), kann der Fehler problemlos im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden.
Darüber hinaus wird angemerkt (Seite 12), dass für die
am Abschlussstichtag noch nicht vorliegende Schlussrechnung des Treuhandkontos
„Gewerbegebiet Ebbendorf“ Rückstellungen hätten gebildet werden sollen. Da bei
Abschlusserstellung vorherzusehen war, dass sich der Saldo gegenüber (dem auch
bilanzierten) dem Vorjahressaldo verbessert, wurde seitens der Kämmerei hierauf
bewusst verzichtet.
Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in
regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen.
Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die Grenze zur
Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt, kann anhand
der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an
Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden.
In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber Kommunen die Möglichkeit, auf eine körperliche
Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO).
Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:
„Insgesamt ist festzustellen, dass
·
der Haushaltsplan
eingehalten worden ist,
·
die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
[…]
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung
über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
„ Die Jahresrechnungen der
Gemeinde Hilter a.T.W. für die Haushaltsjahr 2016 und 2017 werden
festgestellt.“
„ Dem Bürgermeister wird für
die Rechnungsjahre 2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“
„ Die Ergebnisverwendung wird
wie folgt beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2016
i.H.v.
insgesamt 1.374.560,98 €
1.1 Ordentliches Jahresergebnis 2016 + 1.119.677,91 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i.H.v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2016 + 254.883,07 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v.
254.883,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
2.
Jahresüberschuss 2017
i.H.v.
insgesamt 3.579.024,76 €
2.1 Ordentliches Jahresergebnis 2017 + 3.712.341,28 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i.H.v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2016 – 133.316,52 €
Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v.
133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses entnommen.
Finanzierung:
Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgende
Beschlussvorschläge:
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Hilter a.T.W.
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden festgestellt.
Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre
2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.
Die Ergebnisverwendung wird wie folgt
beschlossen:
1.
Jahresüberschuss 2016 i.H.v. insgesamt 1.374.560,98 €
1.1
Ordentliches Jahresergebnis
2016 + 1.119.677,91 €
Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen
Ergebnis i. H. v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
1.2
Außerordentliches Jahresergebnis
2016 + 254.883,07 €
Der Jahresüberschuss
2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 254.883,07 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.
Jahresüberschuss 2017 i.H.v. insgesamt 3.579.024,76 €
2.1 Ordentliches Jahresergebnis 2017 +
3.712.341,28 €
Der Jahresüberschuss 2017 aus dem ordentlichen
Ergebnis i. H. v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2017 –
133.316,52 €
Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis
i. H. v. 133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses entnommen.
Herr Sommer weist zu
Beginn darauf hin, dass die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 dem Finanzausschuss
bekannt seien. Er stellt kurz die wesentlichen Punkte des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vor.
Insgesamt seien keine
gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden. Es gebe nur vereinzelt
kritische Feststellungen. Unter anderem wurde ein buchhalterischer Zahlendreher
bei den Pensionsrückstellungen aufgedeckt, welcher jedoch im Jahresabschluss
2018 problemlos bereinigt werden könne.
Darüber hinaus sei
vom Rechnungsprüfungsamt angemerkt worden, dass für die am Abschlussstichtag
noch nicht vorliegende Schlussrechnung des Treuhandkontos „Gewerbegebiet
Ebbendorf“ Rückstellungen hätten gebildet werden sollen. Herr Sommer erläutert,
dass diese Vorgehensweise bewusst nicht gewählt worden sei und dem
Höchstwertprinzip entspreche.
Auf eine körperliche
Inventur sei gem. § 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO verzichtet worden, da durch die
Anlagenbuchhaltung sämtliche relevanten Vermögensgegenstände gesichert
festgestellt werden können.
Das
Rechnungsprüfungsamt bemängelt in seinem Bericht zudem, dass die im
Ergebnishaushalt entstandenen unerheblichen Budgetüberschreitungen dem Rat noch
nicht zur Unterrichtung vorgelegt worden seien und dies mit Vorlage der
Jahresabschlüsse 2016 und 2017 nachzuholen sei.
Herr Sommer
entgegnet, dass diese Feststellung nicht richtig sei, da jedem Jahresabschluss
eine Auflistung sämtlicher Haushaltsüberschreitungen beiliegen würde und diese
allen Ratsmitgliedern zur Verfügung stehen würde. Darüber hinaus würden im
Finanzausschuss die Überschreitungen den Ausschlussmitgliedern erläutert
werden.
Insgesamt habe das
Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass der Haushaltsplan und die Grundsätze
eingehalten worden sind.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehe der Entlastung des Bürgermeisters sowie dem Beschluss über die Ergebnisverwendung somit keine Bedenken entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |