Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 09.05. bis 23.07.2018 die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 + 2017 vorgenommen.

 

Der Prüfungsbericht ist als Vorlage im Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder sichtbar hinterlegt.

 

Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

 

Insgesamt sind keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden.

 

Auf Seite 24 wird ausgeführt, dass zum 31.12.2017 34.954,05 € zu viel an die Pensionsrückstellungen zugeführt wurden. Dies resultierte aus einem Zahlendreher bei der Berechnung der Rückstellung im Excel-Tabellenblatt. Da sich hierdurch das Jahresergebnis verschlechtert hat und keinerlei Zahlungsströme zu verzeichnen sind (rein buchhalterische Buchung), kann der Fehler problemlos im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden.

 

Darüber hinaus wird angemerkt (Seite 12), dass für die am Abschlussstichtag noch nicht vorliegende Schlussrechnung des Treuhandkontos „Gewerbegebiet Ebbendorf“ Rückstellungen hätten gebildet werden sollen. Da bei Abschlusserstellung vorherzusehen war, dass sich der Saldo gegenüber (dem auch bilanzierten) dem Vorjahressaldo verbessert, wurde seitens der Kämmerei hierauf bewusst verzichtet.  

 

Weiterhin sollte die Gemeinde Hilter a.T.W. in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine körperliche Inventur durchführen. Aktuell wird diese durch eine sog. Buchinventur durchgeführt. Da die Grenze zur Aktivierung von Vermögensgegenständen bei 1.000,- € (netto) liegt, kann anhand der vorliegenden Verzeichnisse (Anlagenbuchhaltung) der Bestand an Vermögensgegenständen nach Art, Menge und Wert gesichert festgestellt werden. In diesem Fällen gibt der Gesetzgeber Kommunen die Möglichkeit, auf eine körperliche Bestandsaufnahme zu verzichten (§ 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO). 

 

Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück folgende Feststellungen getroffen:

 

„Insgesamt ist festzustellen, dass

 

·         der Haushaltsplan eingehalten worden ist,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

[…]

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

 


Anlagen:

 


„ Die Jahresrechnungen der Gemeinde Hilter a.T.W. für die Haushaltsjahr 2016 und 2017 werden festgestellt.“

 

„ Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

  

1.       Jahresüberschuss 2016 i.H.v. insgesamt 1.374.560,98 €

 

1.1     Ordentliches Jahresergebnis 2016 + 1.119.677,91 €

 

Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

1.2     Außerordentliches Jahresergebnis 2016 + 254.883,07 €

 

Der Jahresüberschuss 2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 254.883,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2.       Jahresüberschuss 2017 i.H.v. insgesamt 3.579.024,76 €

 

2.1   Ordentliches Jahresergebnis 2017 + 3.712.341,28 €

 

Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

2.2     Außerordentliches Jahresergebnis 2016 – 133.316,52 €

 

Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 


Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgende Beschlussvorschläge:

 

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Hilter a.T.W. für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.

 

Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

 

 

1. Jahresüberschuss 2016 i.H.v. insgesamt 1.374.560,98 €

 

1.1   Ordentliches Jahresergebnis 2016 + 1.119.677,91 €

 

Der Jahresüberschuss 2016 aus dem ordentlichen Ergebnis i. H. v. 1.119.677,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

1.2   Außerordentliches Jahresergebnis 2016 + 254.883,07 €

 

Der Jahresüberschuss 2016 aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 254.883,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

2. Jahresüberschuss 2017 i.H.v. insgesamt 3.579.024,76 €

 

2.1 Ordentliches Jahresergebnis 2017 + 3.712.341,28 €

 

Der Jahresüberschuss 2017 aus dem ordentlichen Ergebnis i. H. v. 3.712.341,28 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2.2 Außerordentliches Jahresergebnis 2017 – 133.316,52 €

 

Das Jahresdefizit 2017 aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 133.316,52 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

 


Herr Sommer weist zu Beginn darauf hin, dass die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 dem Finanzausschuss bekannt seien. Er stellt kurz die wesentlichen Punkte des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vor.

 

Insgesamt seien keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden. Es gebe nur vereinzelt kritische Feststellungen. Unter anderem wurde ein buchhalterischer Zahlendreher bei den Pensionsrückstellungen aufgedeckt, welcher jedoch im Jahresabschluss 2018 problemlos bereinigt werden könne.

 

Darüber hinaus sei vom Rechnungsprüfungsamt angemerkt worden, dass für die am Abschlussstichtag noch nicht vorliegende Schlussrechnung des Treuhandkontos „Gewerbegebiet Ebbendorf“ Rückstellungen hätten gebildet werden sollen. Herr Sommer erläutert, dass diese Vorgehensweise bewusst nicht gewählt worden sei und dem Höchstwertprinzip entspreche.

 

Auf eine körperliche Inventur sei gem. § 38 I GemHKVO / 40 I KomHKVO verzichtet worden, da durch die Anlagenbuchhaltung sämtliche relevanten Vermögensgegenstände gesichert festgestellt werden können.

 

Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt in seinem Bericht zudem, dass die im Ergebnishaushalt entstandenen unerheblichen Budgetüberschreitungen dem Rat noch nicht zur Unterrichtung vorgelegt worden seien und dies mit Vorlage der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 nachzuholen sei.

Herr Sommer entgegnet, dass diese Feststellung nicht richtig sei, da jedem Jahresabschluss eine Auflistung sämtlicher Haushaltsüberschreitungen beiliegen würde und diese allen Ratsmitgliedern zur Verfügung stehen würde. Darüber hinaus würden im Finanzausschuss die Überschreitungen den Ausschlussmitgliedern erläutert werden.

 

Insgesamt habe das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass der Haushaltsplan und die Grundsätze eingehalten worden sind.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehe der Entlastung des Bürgermeisters sowie dem Beschluss über die Ergebnisverwendung somit keine Bedenken entgegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0