Sachverhalt:

 

Der Freundeskreis beschreibt seine Tätigkeit im beigefügten Antrag. Die Vereinsräume befinden sich in der ehemaligen Erpener Schule. Das Gebäude gehört nicht mehr der Stadt Dissen. Somit muss der Verein an den Privateigentümer auch eine reguläre Miete zahlen. Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass der Verein 40 eingetragene Mitglieder und 20 bis 30 nicht vereinsgebundene Gruppenteilnehmer hat. Mehr als die Hälfte der Mitglieder kommt aus Hilter und Dissen.

 

Seit 1993 wird der Verein von der Gemeinde Hilter unterstützt (rd. 1.230 € jährlich).

 

Die Vereinsarbeit des Freundeskreises ist sehr wichtig und sollte mit einem höheren Beitrag unterstützt werden. Auch die in den Jahren aufgelaufenen Preissteigerungen sollten einbezogen werden. Ein Betrag in Höhe von jährlich 2.400 € wird dem Verein helfen, die aktive Arbeit fortzusetzen.

 


Anlagen:

 

Antrag des Freundeskreises

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Suchtkrankenhilfe Freundeskreis Dissen-Hilter e.V. wird ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 2.400 € gewährt. Der Haushaltsansatz 2019 wird entsprechend angepasst.

 


 

 


Der Suchtkrankenhilfe Freundeskreis Dissen-Hilter e.V. wird ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 2.400 € gewährt. Der Haushaltsansatz 2019 wird entsprechend angepasst.

 


BM Schewski trägt den Antrag der Suchtkrankenhilfe Freundeskreis Dissen-Hilter e.V. vor.

 

Anschließend beziehen die Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Ausschuss jeweils kurz Stellung zu dem beabsichtigten Zuschuss. Es besteht Einigkeit darüber, den erhöhten Zuschussbetrag bereitzustellen.

 

Durch die Mitglieder des Ausschusses wird hierzu folgender einstimmiger Beschlussvorschlag gefasst:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

-

Enthaltung:

-