Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2018 beschlossen.

 

 


Herr Flaspöhler legt dar, dass alle 5 Jahre beschlossene Lärmaktionspläne erneut zu überprüfen sind. Dabei wird die Gemeinde Hilter durch ein Fachbüro unterstützt. Die Bewertung der Ergebnisse hat gezeigt, dass von den Strecken, die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie untersucht wurden, keine Lärmbelästigungen ausgehen, die über den Grenzwerten liegen. Somit sind durch die Gemeinde keine entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.

 

Ohne weitere Beratung wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: