Sitzung: 13.12.2018 Rat
Vorlage: FB4/020/2018
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Finanzierung:
- Der Gebührenkalkulation für alle drei Werkszweige der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für die Jahre 2019/2020 einschließlich der Nachkalkulation für 2016/2017 der Poitz Kommunalberatung vom Mai 2018 wird zugestimmt. Die Kalkulation hat dem Rat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
- Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung wird in der vorliegenden Form beschlossen.
- Die 11. Änderung der
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung wird in der vorliegenden Form
beschlossen.
Herr Sommer teilt mit, dass im 2-Jahres-Rhythmus für alle drei Werkszweige
der Gemeindewerke eine Gebührenkalkulation durchgeführt werde. Das Ergebnis der
Poitz Kommunalberatung liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist eingehend im
Fach-A erörtert worden. Demnach sind zum 1.1.2019 im Bereich der zentralen
Schmutzwasserentsorgung (Absenkung der Gebühr um 0,22 € auf 3,33 €/m³) und der
dezentralen Schmutzwasserentsorgung (Erhöhung der Gebühr für den zu
entsorgenden Kubikmeter Schmutzwasser von 31,39 € auf 50,98 € sowie der
Grubengebühr von 40,00 auf 50,00 €) Anpassungen vorzunehmen. Im Bereich der
Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gebühr kostendeckend und bleibt
konstant. Auch bei der Wasserversorgungsgebühr von zzt. 1,04 €/m³ ist keine
Änderung erforderlich.
Durch die Mitglieder des Rates wird hierzu folgender einstimmiger Beschluss
gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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