Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzierung:

 


  1. Der Gebührenkalkulation für alle drei Werkszweige der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für die Jahre 2019/2020 einschließlich der Nachkalkulation für 2016/2017 der Poitz Kommunalberatung vom Mai 2018 wird zugestimmt. Die Kalkulation hat dem Rat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
  2. Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung wird in der vorliegenden Form beschlossen.
  3.  Die 11. Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 


Herr Sommer teilt mit, dass im 2-Jahres-Rhythmus für alle drei Werkszweige der Gemeindewerke eine Gebührenkalkulation durchgeführt werde. Das Ergebnis der Poitz Kommunalberatung liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist eingehend im Fach-A erörtert worden. Demnach sind zum 1.1.2019 im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung (Absenkung der Gebühr um 0,22 € auf 3,33 €/m³) und der dezentralen Schmutzwasserentsorgung (Erhöhung der Gebühr für den zu entsorgenden Kubikmeter Schmutzwasser von 31,39 € auf 50,98 € sowie der Grubengebühr von 40,00 auf 50,00 €) Anpassungen vorzunehmen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gebühr kostendeckend und bleibt konstant. Auch bei der Wasserversorgungsgebühr von zzt. 1,04 €/m³ ist keine Änderung erforderlich.

 

Durch die Mitglieder des Rates wird hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: