Sachverhalt:

 

Der frei werdende Sitz geht aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf die Ersatzperson (Personenwahl) des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Hilter Herrn Hartmut Waack über. Der Sitzübergang wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) und die Pflichtenbelehrung (§§ 40 bis 43 NKomVG) sind durch den Bürgermeister vorzunehmen.

 


 

 


 

 

 


 

 


Beschluss:

 


Aufgrund des Wahlergebnisses der letzten Kommunalwahl geht der freiwerdende Sitz entsprechend der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf Herrn Hartmut Waack als Ersatzperson (Personenwahl) des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Hilter über.

 

RV Wenner begrüßt Herrn Waack als neues Ratsmitglied.

 

BM Schewski nimmt anschließend die förmliche Verpflichtung von Herrn Waack vor. Er weist auf die mit der Mandatsannahme verbundenen Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie der Treuepflicht gem. der §§ 40 – 43 NKomVG hin.

 

Herr Waack erklärt durch seine Unterschrift, auf diese Pflichten hingewiesen worden zu sein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: