Für die Errichtung und Pflege eines Stelendoppelgrabes in der zweiten Urnengemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof Borgloh werden folgende privatrechtliche Entgelte beschlossen:

 

1.1. für die neu entstehende Stelenanlage auf dem Friedhof Borgloh

       a) Stele                                                                                       1.835,69 € / Doppelgrabstelle

       b) Pflegekosten                                                                      1.156,56 € / Doppelgrabstelle

       c) Verlängerung / Entgelt pro Jahr                        70,73 € / Doppelgrabstelle

 


Herr Sommer erläutert anhand der Sitzungsvorlage kurz den Sachverhalt. Er informiert über die vorgesehene Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die fertiggestellte zweite Urnengemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof in Borgloh und legt hierzu nochmals die für die Errichtung und Pflege anfallenden Kosten dar.

 

In Übereinstimmung mit dem Beschlussvorschlag des VA wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst: 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

 

Enthaltung: