Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hilter ist mit einem 2,2 %-igen Anteil Gesellschafterin der genannten GbR. Die Gemeinden halten mit der GbR einen Anteil in Höhe von 25,8 % an der ITEBO GmbH (IT-Dienstleister für Kommunen, Kirchen u. Unternehmen).

 

Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner Sitzung am 8. März d. J. den Beschluss gefasst, der „GbR der Kommunen" beizutreten. Eine Aufnahme bedarf gem. § 9 des Gesellschaftervertrages einer Zustimmung mit einer Mehrheit von 75 v. H.

 

Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der GbR der Kommunen Herr Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp empfiehlt dem als Anlage 1 beigefügten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Zustimmung wird derzeit als Umlaufbeschluss aller 30 Gesellschafter der GbR der Kommunen eingeholt.

Die Zustimmungspflicht der Vertretungen folgt aus § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG. Danach beschließt der Rat auch über die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie „die Änderung der Beteiligungsverhältnisse".

Die GbR der Kommunen ist zum 15. Dezember 1999 im Rahmen der Transformation des KDOS Zweckverbandes zur heutigen ITEBO GmbH gegründet worden. Die Gesellschafter­Kommunen sind über die GbR mittelbarer Gesellschafter der ITEBO GmbH.

Durch den Beitritt der Stadt Papenburg wird erwartet, dass die Bündelung der Interessen der Kommunen in den Landkreisen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück in IT Fragen noch weiter intensiviert wird. Eine Zustimmung wird folglich empfohlen.

 

Da sich die Gesamtanteile dann auf 31 Gesellschafter verteilen, verringert sich der Anteil der Gemeinde auf 2,02 %.

 


Anlagen:

Vorlage für den Beschluss der Gesellschafterversammlung

Berechnung der Gesellschafteranteile

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzustimmen:

Die Beteiligten sind sämtlich Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9 Abs. 1 b) des Gesellschaftsvertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 EUR. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.

 


 

 


Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzu-stimmen:

 

Die Beteiligten sind sämtlich Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9 Abs. 1 b) des Gesellschaftsvertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 EUR. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.

 


BM Schewski berichtet, dass die Stadt Papenburg der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim beitreten möchte. Mit dem Beitritt ist eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse verbunden. Der VA habe sich in seiner Sitzung am 13.09.2018 mit dieser Thematik befasst. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Die Mitglieder des Rates fassen folgenden einstimmigen Beschluss:  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

 

Enthaltung: