Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzierung:

 


Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:

 

 

  1. „Der Gebührenkalkulation für alle drei Werkszweige der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für die Jahre 2019/2020 einschließlich der Nachkalkulation für 2016/2017 der Poitz Kommunalberatung vom Mai 2018 wird zugestimmt. Die Kalkulation hat dem Rat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.“
  2. „Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung wird in der vorliegenden Form beschlossen.“
  3. „Die 11. Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.“

 

 


Den Ausschussmitgliedern liegt die komplette Gebührenkalkulation der Poitz Kommunalberatung vor.

Herr Sommer erläutert einführend die Grundsätze der Gebührenkalkulation nach dem NKAG.

Er stellt klar, dass grundsätzlich kostendeckend kalkuliert werden müsse und die Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführen sei.

Dabei, so Sommer, sollen Unterdeckungen berücksichtigt, Überdeckungen hingegen müssen berücksichtigt werden.

Die Gebühren in der Gem. Hilter a.T.W. würden regelmäßig über einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert, Überschüsse und Fehlbeträge aus den Vorjahren je nach Einzelfall über zwei oder  drei Jahre ausgeglichen.

In der Folge erläutert der Kämmerer detailliert die Berechnung der Gebühren für alle Werkszweige und empfiehlt abschließend, in allen Bereichen die Fehlbeträge aus den Vorjahren voll auszugleichen bzw. Überschüsse an den Gebührenzahler zurückzugeben.

 

Wasserversorgung:

Die Nachkalkulation der Jahre 2016/2017 hat eine Kostenunterdeckung in Höhe von jeweils knapp 40.000,- EUR ergeben, die nun bei der Neukalkulation für die Gebühr 2019/2020 Berücksichtigung findet.

Ein Gebührensatz von 1,04 EUR bedeutet eine Kostendeckung und den Ausgleich der besagten Unterdeckungen.

Für das Jahr 2018 wurde der Kubikmeterpreis wegen erhöhter Einkaufspreise des Wasserbeschaffungsverbandes bereits auf 1,04 EUR (netto) erhöht, so dass die Wasserversorgungsgebühr aktuell nicht angepasst werden muss.

 

Schmutzwasserentsorgung, zentral:

Die Nachkalkulation 2016/2017 ergab eine Überdeckung in Höhe von 266.670,- EUR, die zu 2/3 in 2019/20 an den Gebührenzahler zurückgegeben wird. Das letzte Drittel des Überschusses wird in den darauffolgenden Kalkulationszeitraum übertragen.

Im Ergebnis des konsequenten Abbaus der Defizite kann die Gebühr für die zentrale Schmutzwassergebühr nach ihrem Höchststand im Jahre 2016 (3,85 EUR/m³) auf nunmehr 3,33 EUR/m³  weiter gesenkt werden.

 

Schmutzwasserentsorgung, dezentral:

Die Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen wurden im Jahr 2017 deutlich gesenkt, weil man davon ausging, dass sich die Häufigkeit der Abfuhren je Anlage deutlich erhöhen würde.

Da sich diese Prognose letztlich nicht bewahrheitete, müssen die in Rede stehenden Gebühren zum 01.01.2019 wieder erhöht werden.

Die Gebühr für den zu entsorgenden Kubikmeter Schmutzwasser wird auf 50,98 EUR, die Grubengebühr auf 50,- EUR erhöht.

Die Berechnung für die Jahre 2019/2020 basiert auf Entsorgungsmengen in Höhe von jeweils 370 m³.

 

Oberflächenentwässerung:

Für den  Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich aus den Jahren 2016/2017 eine Überdeckung in Höhe von  lediglich 5.800,- EUR, so dass sich die Gebühr in Höhe von 9,95 EUR für 50 m² versiegelter Fläche  nicht verändert.

 

Am Beispiel einer Familie mit 2 Erwachsenen und zwei Kindern macht Herr Sommer klar, dass die Haushalte mit Blick auf die Gebührensenkung im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung (- 0,22 EUR pro cbm), eine moderate Entlastung  erfahren.

Ebenso moderat fällt die Mehrbelastung im Bereich der dezentralen Schmutzwasserentsorgung aus.

 

Bei den Ausschussmitgliedern herrscht Einigkeit darüber, dass man den vorgeschlagenen Gebührenänderungen folgen solle.