Beschluss:

 


Der Lärmaktionsplan ist ein Instrument zur Darstellung von Lärmproblemen und deren Management. Dabei sollen vorrangig Straßenabschnitte identifiziert werden, die hohen und sehr hohen Schallpegeln ausgesetzt sind und an denen viele Anwohner gemeldet sind. Ziel eines EU-Konzeptes, welches in der Umgebungslärmrichtlinie 2002 von der EU erarbeitet wurde, ist es, gesundheitsschädlichen Umgebungslärm möglichst Schritt für Schritt zu verhindern. Hierbei geben Lärmkarten Auskunft und Lärmaktionspläne entsprechende Handlungsempfehlungen.

Die Gemeinde hat die Verpflichtung, Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten. Alle fünf Jahre werden die beschlossenen Lärmaktionspläne erneut überprüft. Bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes wird die Gemeinde durch Herrn Pröpper von RP Schalltechnik aus Osnabrück unterstützt.

 

Herr Pröpper erklärt, dass auch in der dritten Stufe des Lärmaktionsplanes eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Mio Kfz pro Jahr für die Beurteilung relevant sei. Die Berechnungen wurden mit den Verkehrsmengen des Nds. Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahre 2015 durchgeführt.

In Hilter sind als Hauptverkehrsstraßen folgende Straßen berücksichtigt worden:

 

- A 33 (AS Borgloh/Kl.-Oesede bis AS Hilter mit einer Belastung von 10,07 Mio.

  Kfz/Jahr / 27.600 Kfz/Tag

- A 33 (AS Hilter bis AS Dissen) mit 8,29 Mio. Kfz/Jahr / 22.700 Kfz/Tag

- L 97 (A 33, AS Hilter bis K 338 Münsterstr. bis Anschluss Hauptstraße

  (Remsede) mit 4,42 Mio. Kfz/Jahr / 12.100 Kfz/Tag.

 

Für den Schienenverkehr ist eine Zugbewegung von mehr als 30.000 pro Jahr relevant. Hiervon ist Hilter a.T.W. nicht betroffen.

 

Die Berechnungen zur Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen hinsichtlich der belasteten Menschen in der Gemeinde Hilter a.T.W. kommt somit zu folgenden Ergebnissen:

 

Zeitraum 24 Stunden

Pegelklasse dB(A) 55 bis 60      200 Menschen

Pegelklasse dB(A) 60 bis 65      100 Menschen

Pegelklasse dB(A) 65 bis 70      100 Menschen

Pegelklasse dB(A) 70 bis 75          0 Menschen

Pegelklasse dB(A) 75                      0 Menschen

 

Zeitraum 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Pegelklasse dB(A) 50 bis 55      100 Menschen

Pegelklasse dB(A) 55 bis 60      100 Menschen

Pegelklasse dB(A) 60 bis 65          0 Menschen

Pegelklasse dB(A) 65 bis 70          0 Menschen

Pegelklasse dB(A) 70                      0 Menschen

 

Die genannte Anzahl der betroffenen Personen ist nicht mit der Anzahl der tatsächlich gemeldeten Bürger identisch. Das beruht darauf, dass durch das normierte Verfahren nicht automatisch alle Einwohner eines Gebäudes als betroffen angesehen werden. Ausnahmen hiervon sind z.B. wenn Fassaden mit einem hohen Schallpegel berechnet wurden.

 

Die Nds. Landesregierung hat für die Diskussion von Maßnahmen innerhalb der Lärmaktionsplanung empfohlen, dass die Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht überschritten sein sollten.

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen insgesamt eine geringe Betroffenheit der Bürger durch den Verkehrslärm, der von den untersuchten Hauptverkehrsstraßen ausgeht.

Anhand der Berechnungen ist festgestellt worden, dass insgesamt nur 400 Einwohner zwischen 55 bis 70 dB(A) ganztägig und nur 200 Einwohner nachts zwischen 50 und 65 dB(A) betroffen sind. Somit werden die vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie,- Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) nicht erreicht. Gegenüber der Lärmkartierung Stufe 2 haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die Anzahl der betroffenen Personen hat sich sogar geringfügig reduziert.

 

Als nächsten Schritt hat die Mitwirkung der Öffentlichkeit durch Offenlegung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 zu erfolgen. Den Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Hinweise vorzubringen.

 

Das Ergebnis der Lärmkartierung (Stufe 3) ist diesem TOP beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Lärmaktionsplan zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: