Sachverhalt:

 

Der frei werdende Sitz geht aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf die Ersatzperson (Personenwahl) des Wahlvorschlages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Nadine Tönsing über. Der Sitzübergang wurde öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) und die Pflichtenbelehrung (§§ 40 bis 43 NKomVG) sind durch den Bürgermeister vorzunehmen.

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzierung:

 


Beschluss:

 


Aufgrund des Wahlergebnisses der letzten Kommunalwahl geht der freiwerdende Sitz entsprechend der Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 13.09.2016 auf Frau Nadine Tönsing als Ersatzperson (Personenwahl) des Wahlvorschlages von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über.

 

RV Wenner begrüßt Frau Tönsing als neues Ratsmitglied.

 

BM Schewski nimmt anschließend die förmliche Verpflichtung von Frau Tönsing vor. Er weist auf die mit der Mandatsannahme verbundenen Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie der Treuepflicht gem. der §§ 40 – 43 NKomVG hin.

 

Frau Tönsing erklärt durch ihre Unterschrift, auf diese Pflichten hingewiesen worden zu sein.