„Der kommunale Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Hilter a.T.W. wird beschlossen.“

 

 


Gemäß § 128 IV, V NKomVG sind Kommunen verpflichtet, in jedem HH-Jahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Mit der Aufstellung des Gesamtabschlusses erhält die Gemeinde einen vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden des Kernhaushaltes sowie ihre Beteiligungen.

 

Herr Sommer legt einige wesentliche Positionen des Gesamtabschlusses dar.

 

Im Rahmen einer kurzen Erörterung wird insbesondere auf die positive Entwicklung der Verschuldung sowohl bei der Gemeinde als auch bei den Gemeindewerken hingewiesen.

 

Danach wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: